Mietrecht 2026: Alle Änderungen für Mieter

Mietrecht12 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

2026 bringt wichtige Änderungen im Mietrecht: Mietpreisbremse bis 2029 verlängert, geplanter Deckel für Indexmieten (max. 3,5 % p.a.), Möblierungszuschlag max. 5 % der Nettokaltmiete, neue Schonfrist bei Mietrückständen, und ab Juli 2026 die 65-%-Regel für Heizungen. Außerdem: Fernablesbare Messgeräte bis Ende 2026 Pflicht.

Mietrecht 2026: Das ändert sich für dich als Mieter

Das Jahr 2026 bringt einige der wichtigsten Änderungen im Mietrecht der letzten Jahre. Von der Verlängerung der Mietpreisbremse über den geplanten Indexmieten-Deckel bis hin zu neuen Heizungsregeln — hier erfährst du alles, was du als Mieter wissen musst.

💡

Die wichtigste Nachricht: Die Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Sie gilt jetzt in 627 Städten und Gemeinden — 134 mehr als zuvor.

1. Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die wichtigsten Fakten:

  • Neue Frist: Landesverordnungen können bis 31. Dezember 2029 gelten
  • 627 Städte und Gemeinden in 13 Bundesländern betroffen (vorher: 493)
  • 134 neue Städte hinzugekommen
  • Die Grundregel bleibt: Bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete

Welche Bundesländer sind dabei?

BundeslandMietpreisbremseGültig bis
Bayern31.12.2029
Berlin31.12.2029
Hamburg31.12.2029
NRW31.12.2029
Baden-Württemberg31.12.2026
Hessen25.11.2026
Niedersachsen31.12.2029
Brandenburg31.12.2029
Bremen31.12.2029
Sachsen30.06.2027
Rheinland-Pfalz31.12.2029
Meck.-Vorpommern30.09.2028
Thüringen31.12.2027
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Saarland

2. Geplant: Deckel für Indexmieten

Der Gesetzentwurf „Mietrecht II" von Justizministerin Hubig sieht eine wichtige Neuerung vor:

  • Indexmieten sollen auf maximal 3,5 % Erhöhung pro Jahr gedeckelt werden
  • Damit sollen Mieter vor extremen Mietsprüngen bei hoher Inflation geschützt werden
  • Stand Februar 2026: Der Entwurf ist im parlamentarischen Verfahren
⚠️

Der Indexmieten-Deckel ist noch nicht beschlossen! Aktuell gelten Indexmieterhöhungen noch unbegrenzt nach dem Verbraucherpreisindex. Prüfe deinen Mietvertrag.

3. Geplant: Möblierungszuschlag begrenzt

Eine weitere geplante Neuerung aus dem Entwurf „Mietrecht II":

  • Möblierungszuschläge sollen auf maximal 5 % der Nettokaltmiete begrenzt werden
  • Bisher konnten Vermieter bei möblierten Wohnungen oft deutlich höhere Mieten verlangen
  • Die Regelung soll insbesondere in Großstädten für mehr Transparenz sorgen

4. Geplant: Neue Schonfrist bei Mietrückständen

Ebenfalls Teil der geplanten Reform:

  • Mieter sollen künftig durch Nachzahlung der ausstehenden Miete eine fristlose Kündigung abwenden können
  • Dies stärkt den Mieterschutz bei vorübergehenden finanziellen Engpässen

5. Heizungsgesetz: 65-%-Regel ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 müssen bei einem Heizungstausch neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (§71 GEG).

Was bedeutet das für Mieter?

  • Die Kosten für den Heizungstausch können als Modernisierungsumlage auf dich umgelegt werden
  • Spezielle Kappungsgrenze: max. 0,50 €/m² zusätzlich in 6 Jahren (§559 Abs. 3a BGB)
  • Du hast ein Sonderkündigungsrecht bei Modernisierungsmieterhöhungen

Wenn dein Vermieter die Heizung tauscht und die Miete erhöht: Prüfe genau, ob die Erhöhung die Kappungsgrenze einhält. Bei einer 70-m²-Wohnung wären das maximal 35 € mehr pro Monat.

6. Fernablesbare Messgeräte bis Ende 2026

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein. Das bringt:

  • Genauere Verbrauchserfassung
  • Weniger Aufwand bei der Ablesung
  • Monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter

7. Nebenkostenprivileg: Endgültig Geschichte

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr als Nebenkosten umgelegt werden. Wenn dein Vermieter das noch tut, ist das in der Nebenkostenabrechnung 2024/2025 ein klarer Fehler!

8. Expertenkommission Mietrecht

Der Koalitionsvertrag sieht die Einsetzung einer Expertengruppe vor, die bis 31. Dezember 2026 Vorschläge erarbeiten soll für:

  • Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse
  • Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Mieterschutzes

Checkliste: Das solltest du 2026 tun

  • Mietpreisbremse prüfen: Liegt deine Miete über der zulässigen Höhe?
  • Nebenkostenabrechnung checken: Sind Kabelgebühren noch enthalten?
  • Indexmiete prüfen: Wurde die letzte Erhöhung korrekt berechnet?
  • Heizkosten beobachten: Kündigt der Vermieter einen Heizungstausch an?
  • Messgeräte: Wurden fernablesbare Geräte installiert?

Fazit

2026 stärkt den Mieterschutz deutlich. Die wichtigste Maßnahme: Die Mietpreisbremse gilt bis 2029 und in mehr Städten als je zuvor. Nutze deine Rechte!

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