Staffelmiete: Regeln, Grenzen und deine Rechte als Mieter

Mietrecht10 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Bei einer Staffelmiete (§557a BGB) wird die Miete in festen Stufen erhöht — die Beträge stehen von Anfang an im Vertrag. Mindestens 1 Jahr muss zwischen den Stufen liegen. Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete. Andere Mieterhöhungen (z. B. auf Vergleichsmiete) sind während der Staffelmiete ausgeschlossen. Oft wird ein Kündigungsverzicht vereinbart — maximal 4 Jahre.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✅ Bei der Staffelmiete (§557a BGB) stehen die Mieterhöhungen von Anfang an im Vertrag
  • ✅ Zwischen zwei Staffeln muss mindestens 1 Jahr liegen
  • ✅ Die Erhöhungen treten automatisch ein — ohne Erklärung des Vermieters
  • ✅ Andere Mieterhöhungen (Vergleichsmiete, Modernisierung) sind ausgeschlossen
  • ✅ Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete
  • ✅ Kündigungsverzicht maximal 4 Jahre zulässig

Was ist eine Staffelmiete?

Bei einem Staffelmietvertrag vereinbaren Vermieter und Mieter im Voraus, wann und um wie viel die Miete steigt. Die Erhöhungen sind in festen Stufen — sogenannten Staffeln — im Mietvertrag festgelegt.

Die gesetzliche Grundlage ist §557a BGB:

💡

Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden (Staffelmiete). Die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung muss als Geldbetrag ausgewiesen sein (§557a Abs. 1 BGB).

Was heißt das konkret?

Im Mietvertrag steht zum Beispiel:

„Die Nettokaltmiete beträgt ab 01.01.2024: 800 €, ab 01.01.2025: 830 €, ab 01.01.2026: 860 €, ab 01.01.2027: 890 €."

Die Miete steigt also jedes Jahr um 30 € — das ist vertraglich fixiert und gilt automatisch.


Voraussetzungen für eine wirksame Staffelmiete

1. Schriftform

Die Staffelmietvereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Eine mündliche Absprache reicht nicht.

2. Geldbetrag angeben

Die Erhöhung muss als konkreter Geldbetrag oder als neue Gesamtmiete ausgewiesen sein. Prozentangaben allein reichen nicht.

✅ Wirksam❌ Unwirksam
„Ab 01.01.2026: 860 €"„Ab 01.01.2026: 3,6 % mehr"
„Erhöhung um 30 € ab 01.01.2026"„Jährliche Erhöhung um ca. 30 €"

3. Mindestens 1 Jahr zwischen Staffeln

Zwischen zwei Mietsteigerungen muss mindestens ein Jahr liegen (§557a Abs. 2 BGB).

4. Keine weiteren Mieterhöhungen

Während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen — also keine Erhöhung auf die Vergleichsmiete (§558 BGB) und keine Modernisierungsumlage (§559 BGB).

Ausnahme: Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten (§560 BGB) sind weiterhin möglich, betreffen aber nur die Vorauszahlungen, nicht die Nettokaltmiete.


Beispiel-Staffeltabelle

Hier ein typisches Beispiel für einen Staffelmietvertrag über 5 Jahre:

ZeitraumNettokaltmieteErhöhungErhöhung in %
01.01.2024 – 31.12.2024800,00 €
01.01.2025 – 31.12.2025830,00 €+30,00 €+3,75 %
01.01.2026 – 31.12.2026860,00 €+30,00 €+3,61 %
01.01.2027 – 31.12.2027890,00 €+30,00 €+3,49 %
01.01.2028 – 31.12.2028920,00 €+30,00 €+3,37 %

Gesamterhöhung über 4 Jahre: 120 € = 15 %

Rechne vor Vertragsabschluss durch, wie hoch die Miete am Ende der Staffel sein wird. Im Beispiel oben steigt sie in 4 Jahren um 15 % — das entspricht der Kappungsgrenze in angespannten Märkten. Bei regulären Mietverträgen wäre diese Erhöhung also ebenfalls möglich gewesen.


Staffelmiete vs. Indexmiete: Der Vergleich

MerkmalStaffelmiete (§557a BGB)Indexmiete (§557b BGB)
Erhöhung festgelegt?Ja, im VertragNein, abhängig vom VPI
PlanbarkeitVollständigUngewiss
Erhöhung tritt einAutomatischNur nach Erklärung des Vermieters
Andere Erhöhungen möglich?NeinNein (Ausnahme: gesetzl. Modernisierung)
Risiko für MieterKalkulierbarHoch bei Inflation
Kappungsgrenze gilt?Nein (Staffeln zählen nicht)Nein
MietpreisbremseNur AusgangsmieteNur Ausgangsmiete

Mietpreisbremse bei Staffelmiete

Die Mietpreisbremse gilt auch bei Staffelmietverträgen — allerdings nur für die Ausgangsmiete (§556d BGB):

  • Die erste Stufe (Anfangsmiete) darf in Mietpreisbremsen-Gebieten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Die weiteren Staffeln werden nicht durch die Mietpreisbremse begrenzt

Beispiel

WertBetrag
Ortsübliche Vergleichsmiete9,00 €/m²
Maximal zulässige Anfangsmiete (Mietpreisbremse)9,90 €/m²
Vereinbarte Anfangsmiete9,50 €/m² → ✅
Staffel nach 1 Jahr10,00 €/m² → ✅ (über 9,90 €, aber legal)
💡

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Kündigungsverzicht bei Staffelmiete

Viele Staffelmietverträge enthalten einen Kündigungsverzicht — das heißt, du darfst für einen bestimmten Zeitraum nicht kündigen.

Die Regeln (§557a Abs. 3 BGB)

  • Kündigungsverzicht ist nur bei Staffelmiete zulässig (nicht bei regulären Mietverträgen)
  • Maximale Dauer: 4 Jahre ab Abschluss der Vereinbarung
  • Gilt für beide Seiten — auch der Vermieter darf in dieser Zeit nicht ordentlich kündigen
  • Außerordentliche Kündigung (z. B. bei Zahlungsverzug oder Gesundheitsgefährdung) bleibt immer möglich
⚠️

Achtung: Ein Kündigungsverzicht von mehr als 4 Jahren ist unwirksam — komplett, nicht nur für den überschießenden Teil. Prüfe deinen Vertrag genau!

Beispiel

Du unterschreibst am 01.01.2024 einen Staffelmietvertrag mit Kündigungsverzicht bis 31.12.2027 (= 4 Jahre). Das ist wirksam. Erst ab dem 01.01.2028 kannst du ordentlich kündigen (3 Monate Frist → frühestes Ende: 31.03.2028).


Wann ist eine Staffelmietvereinbarung unwirksam?

Eine Staffelmiete kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein:

  1. Keine Schriftform — Vereinbarung nur mündlich
  2. Kein Geldbetrag — nur Prozentangaben statt konkreter Eurobeträge
  3. Weniger als 1 Jahr zwischen Staffeln
  4. Kündigungsverzicht über 4 Jahre

Folge der Unwirksamkeit: Die Staffelklausel ist nichtig — der Rest des Mietvertrags bleibt bestehen. Die Miete bleibt auf dem Niveau der Ausgangsmiete. Der Vermieter kann dann nur noch nach §558 BGB (Vergleichsmiete) erhöhen.


Staffelmiete nach Ablauf der letzten Staffel

Was passiert, wenn die letzte Staffelstufe erreicht ist?

  • Der Mietvertrag läuft ganz normal weiter — auf dem Niveau der letzten Staffel
  • Der Vermieter kann ab dann wieder reguläre Mieterhöhungen nach §558 BGB verlangen
  • Die Wartefrist von 15 Monaten beginnt ab der letzten Staffelerhöhung

Vor- und Nachteile der Staffelmiete für Mieter

Vorteile

VorteilErklärung
Volle PlanungssicherheitDu weißt von Anfang an, was auf dich zukommt
Keine überraschenden ErhöhungenMieterhöhungen nach §558 oder §559 BGB sind ausgeschlossen
TransparenzAlles steht schwarz auf weiß im Vertrag

Nachteile

NachteilErklärung
Miete steigt auch bei sinkendem MarktSelbst wenn die Vergleichsmieten fallen, gilt die Staffel
KündigungsverzichtOft bist du für bis zu 4 Jahre gebunden
Keine KappungsgrenzeDie Staffeln unterliegen nicht der 20-/15-%-Grenze
Langfristig evtl. teurerDie Summe der Staffeln kann über der Vergleichsmiete liegen

Fazit: Staffelmiete — planbar, aber nicht immer günstig

Die Staffelmiete bietet dir Planungssicherheit — du weißt genau, wann und um wie viel die Miete steigt. Andere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.

Aber: Prüfe vor Vertragsabschluss, ob die Gesamtbelastung angemessen ist. Rechne durch, was du am Ende der Staffel zahlst — und vergleiche mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und vergiss nicht: Die Ausgangsmiete muss die Mietpreisbremse einhalten.

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Tags:Staffelmiete§557a BGBMieterhöhungStaffelmietvertragMietpreisbremseKündigungsverzicht