Staffelmiete: Regeln, Grenzen und deine Rechte als Mieter

Mietrecht10 Min. LesezeitAktualisiert: 10.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 10.02.2026
Staffelmiete: Regeln, Grenzen und deine Rechte als Mieter

📋 TL;DR

Bei einer Staffelmiete (§557a BGB) wird die Miete in festen Stufen erhöht — die Beträge stehen von Anfang an im Vertrag. Mindestens 1 Jahr muss zwischen den Stufen liegen. Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete. Andere Mieterhöhungen (z. B. auf Vergleichsmiete) sind während der Staffelmiete ausgeschlossen. Oft wird ein Kündigungsverzicht vereinbart — maximal 4 Jahre.

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Staffelmiete kurz erklärt: Bei einer Staffelmiete (§557a BGB) wird die Miete in festen Stufen erhöht, die Beträge stehen von Anfang an im Vertrag. Mindestens 1 Jahr muss zwischen den Stufen liegen. Die Miet. Stand: März 2026 | Quellen: BGB, BetrKV, Deutscher Mieterbund 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • ✅ Bei der Staffelmiete (§557a BGB) stehen die Mieterhöhungen von Anfang an im Vertrag
  • ✅ Zwischen zwei Staffeln muss mindestens 1 Jahr liegen
  • ✅ Die Erhöhungen treten automatisch ein, ohne Erklärung des Vermieters
  • ✅ Andere Mieterhöhungen (Vergleichsmiete, Modernisierung) sind ausgeschlossen
  • ✅ Die Mietpreisbremse gilt für die Ausgangsmiete
  • ✅ Kündigungsverzicht maximal 4 Jahre zulässig

Was ist eine Staffelmiete?

Bei einem Staffelmietvertrag vereinbaren Vermieter und Mieter im Voraus, wann und um wie viel die Miete steigt. Die Erhöhungen sind in festen Stufen, sogenannten Staffeln, im Mietvertrag festgelegt.

Die gesetzliche Grundlage ist §557a BGB:

💡

Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden (Staffelmiete). Die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung muss als Geldbetrag ausgewiesen sein (§557a Abs. 1 BGB).

Was heißt das konkret?

Im Mietvertrag steht zum Beispiel:

„Die Nettokaltmiete beträgt ab 01.01.2024: 800 €, ab 01.01.2025: 830 €, ab 01.01.2026: 860 €, ab 01.01.2027: 890 €."

Die Miete steigt also jedes Jahr um 30 €, das ist vertraglich fixiert und gilt automatisch.


Voraussetzungen für eine wirksame Staffelmiete

1. Schriftform

Die Staffelmietvereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Eine mündliche Absprache reicht nicht.

2. Geldbetrag angeben

Die Erhöhung muss als konkreter Geldbetrag oder als neue Gesamtmiete ausgewiesen sein. Prozentangaben allein reichen nicht.

✅ Wirksam❌ Unwirksam
„Ab 01.01.2026: 860 €"„Ab 01.01.2026: 3,6 % mehr"
„Erhöhung um 30 € ab 01.01.2026"„Jährliche Erhöhung um ca. 30 €"

3. Mindestens 1 Jahr zwischen Staffeln

Zwischen zwei Mietsteigerungen muss mindestens ein Jahr liegen (§557a Abs. 2 BGB).

4. Keine weiteren Mieterhöhungen

Während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen also keine Erhöhung auf die Vergleichsmiete (§558 BGB) und keine Modernisierungsumlage (§559 BGB).

Ausnahme: Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten (§560 BGB) sind weiterhin möglich, betreffen aber nur die Vorauszahlungen, nicht die Nettokaltmiete.


Beispiel-Staffeltabelle

Hier ein typisches Beispiel für einen Staffelmietvertrag über 5 Jahre:

ZeitraumNettokaltmieteErhöhungErhöhung in %
01.01.2024, 31.12.2024800,00 €,,
01.01.2025, 31.12.2025830,00 €+30,00 €+3,75 %
01.01.2026, 31.12.2026860,00 €+30,00 €+3,61 %
01.01.2027, 31.12.2027890,00 €+30,00 €+3,49 %
01.01.2028, 31.12.2028920,00 €+30,00 €+3,37 %

Gesamterhöhung über 4 Jahre: 120 € = 15 %

Rechne vor Vertragsabschluss durch, wie hoch die Miete am Ende der Staffel sein wird. Im Beispiel oben steigt sie in 4 Jahren um 15 %, das entspricht der Kappungsgrenze in angespannten Märkten. Bei regulären Mietverträgen wäre diese Erhöhung also ebenfalls möglich gewesen.


Staffelmiete vs. Indexmiete: Der Vergleich

MerkmalStaffelmiete (§557a BGB)Indexmiete (§557b BGB)
Erhöhung festgelegt?Ja, im VertragNein, abhängig vom VPI
PlanbarkeitVollständigUngewiss
Erhöhung tritt einAutomatischNur nach Erklärung des Vermieters
Andere Erhöhungen möglich?NeinNein (Ausnahme: gesetzl. Modernisierung)
Risiko für MieterKalkulierbarHoch bei Inflation
Kappungsgrenze gilt?Nein (Staffeln zählen nicht)Nein
MietpreisbremseNur AusgangsmieteNur Ausgangsmiete

Mietpreisbremse bei Staffelmiete

Die Mietpreisbremse gilt auch bei Staffelmietverträgen, allerdings nur für die Ausgangsmiete (§556d BGB):

  • Die erste Stufe (Anfangsmiete) darf in Mietpreisbremsen-Gebieten maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Die weiteren Staffeln werden nicht durch die Mietpreisbremse begrenzt

Beispiel

WertBetrag
Ortsübliche Vergleichsmiete9,00 €/m²
Maximal zulässige Anfangsmiete (Mietpreisbremse)9,90 €/m²
Vereinbarte Anfangsmiete9,50 €/m² → ✅
Staffel nach 1 Jahr10,00 €/m² → ✅ (über 9,90 €, aber legal)
💡

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Kündigungsverzicht bei Staffelmiete

Viele Staffelmietverträge enthalten einen Kündigungsverzicht das heißt, du darfst für einen bestimmten Zeitraum nicht kündigen.

Die Regeln (§557a Abs. 3 BGB)

  • Kündigungsverzicht ist nur bei Staffelmiete zulässig (nicht bei regulären Mietverträgen)
  • Maximale Dauer: 4 Jahre ab Abschluss der Vereinbarung
  • Gilt für beide Seiten auch der Vermieter darf in dieser Zeit nicht ordentlich kündigen
  • Außerordentliche Kündigung (z. B. bei Zahlungsverzug oder Gesundheitsgefährdung) bleibt immer möglich
⚠️

Achtung: Ein Kündigungsverzicht von mehr als 4 Jahren ist unwirksam komplett, nicht nur für den überschießenden Teil. Prüfe deinen Vertrag genau!

Beispiel

Du unterschreibst am 01.01.2024 einen Staffelmietvertrag mit Kündigungsverzicht bis 31.12.2027 (= 4 Jahre). Das ist wirksam. Erst ab dem 01.01.2028 kannst du ordentlich kündigen (3 Monate Frist → frühestes Ende: 31.03.2028).


Wann ist eine Staffelmietvereinbarung unwirksam?

Eine Staffelmiete kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein:

  1. Keine Schriftform Vereinbarung nur mündlich
  2. Kein Geldbetrag nur Prozentangaben statt konkreter Eurobeträge
  3. Weniger als 1 Jahr zwischen Staffeln
  4. Kündigungsverzicht über 4 Jahre

Folge der Unwirksamkeit: Die Staffelklausel ist nichtig, der Rest des Mietvertrags bleibt bestehen. Die Miete bleibt auf dem Niveau der Ausgangsmiete. Der Vermieter kann dann nur noch nach §558 BGB (Vergleichsmiete) erhöhen.


Staffelmiete nach Ablauf der letzten Staffel

Was passiert, wenn die letzte Staffelstufe erreicht ist?

  • Der Mietvertrag läuft ganz normal weiter auf dem Niveau der letzten Staffel
  • Der Vermieter kann ab dann wieder reguläre Mieterhöhungen nach §558 BGB verlangen
  • Die Wartefrist von 15 Monaten beginnt ab der letzten Staffelerhöhung

Vor- und Nachteile der Staffelmiete für Mieter

Vorteile

VorteilErklärung
Volle PlanungssicherheitDu weißt von Anfang an, was auf dich zukommt
Keine überraschenden ErhöhungenMieterhöhungen nach §558 oder §559 BGB sind ausgeschlossen
TransparenzAlles steht schwarz auf weiß im Vertrag

Nachteile

NachteilErklärung
Miete steigt auch bei sinkendem MarktSelbst wenn die Vergleichsmieten fallen, gilt die Staffel
KündigungsverzichtOft bist du für bis zu 4 Jahre gebunden
Keine KappungsgrenzeDie Staffeln unterliegen nicht der 20-/15-%-Grenze
Langfristig evtl. teurerDie Summe der Staffeln kann über der Vergleichsmiete liegen

Fazit: Staffelmiete, planbar, aber nicht immer günstig

Die Staffelmiete bietet dir Planungssicherheit du weißt genau, wann und um wie viel die Miete steigt. Andere Mieterhöhungen sind ausgeschlossen.

Aber: Prüfe vor Vertragsabschluss, ob die Gesamtbelastung angemessen ist. Rechne durch, was du am Ende der Staffel zahlst. Und vergleiche mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und vergiss nicht: Die Ausgangsmiete muss die Mietpreisbremse einhalten.

Deine Entscheidung beim Vertragsabschluss: Staffelmiete bedeutet Planungssicherheit für beide Seiten. Prüfe ob die vorgesehenen Stufen noch unter der Mietpreisbremse-Grenze bleiben. Wenn nicht: verhandeln oder ablehnen.

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Häufige Fragen

Was ist eine Staffelmiete? Eine Staffelmiete ist eine Mietvereinbarung nach §557a BGB, bei der die Mieterhöhungen von Anfang an im Vertrag festgelegt sind. Die Miete steigt in festen Stufen (Staffeln), mindestens einmal pro Jahr.

Wie oft darf die Staffelmiete steigen? Zwischen zwei Staffeln muss mindestens 1 Jahr liegen (§557a Abs. 2 BGB). Die Erhöhung tritt automatisch ein, ohne dass der Vermieter etwas erklären muss.

Gilt die Mietpreisbremse bei Staffelmiete? Ja. Die Ausgangsmiete bei Vertragsabschluss unterliegt der Mietpreisbremse (§556d BGB). Sie darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die späteren Staffeln selbst werden nicht gedeckelt.

Was ist der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete? Bei der Staffelmiete stehen die Erhöhungen fest im Vertrag, du weißt genau, was auf dich zukommt. Bei der Indexmiete hängt die Erhöhung vom Verbraucherpreisindex ab und ist nicht vorhersehbar.

Kann ich bei Staffelmiete kündigen? In der Regel ja, mit der regulären 3-Monats-Frist. Viele Staffelmietverträge enthalten aber einen Kündigungsverzicht, maximal 4 Jahre (§557a Abs. 3 BGB).

Staffelmiete berechnen: Rechenbeispiel

Angenommen, dein Mietvertrag enthält folgende Staffelvereinbarung:

JahrKaltmieteErhöhung
2024900 €Ausgangsmiete
2025930 €+30 € (+3,3 %)
2026960 €+30 € (+3,2 %)
2027990 €+30 € (+3,1 %)

Gesamterhöhung über 3 Jahre: 90 € (+10 %). Das liegt unter der Kappungsgrenze von 15 %, also zulässig, auch in Ballungsräumen.

Kann ich eine Staffelmiete kündigen?

Ja. Aber mit einer wichtigen Einschränkung: Während einer wirksamen Staffelmietvereinbarung hast du kein Sonderkündigungsrecht wegen der Erhöhungen (anders als bei Modernisierungsmieterhöhungen). Du kannst aber ordentlich kündigen, die gesetzliche Kündigungsfrist gilt ganz normal.

Eine Kündigung des Mietvertrags beendet natürlich auch die Staffelmiete.

Staffelmiete und Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt für die Ausgangsmiete einer Staffelmiete. Liegt der erste Staffelwert bereits über der zulässigen Grenze, kannst du rügen. Und zwar nur für den Ausgangswert, nicht für die späteren Stufen.

Eine wirksame Rüge deckelt dann alle Staffelstufen proportional.

Weiterführende Quellen und Links

Gesetzestexte:

Offizielle Stellen:

MieterGenie-Tools:

Alle Gesetzestexte: Stand März 2026. Rechtliche Änderungen vorbehalten, prüfe die aktuellen Fassungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Mietrecht ist komplex. Aber die wichtigsten Rechte sind einfach:

  1. Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung maximal 10 % über dem Mietspiegel. Rüge stellen wenn überschritten.
  2. Nebenkostenabrechnung: Nur die 17 BetrKV-Kostenarten. Frist: 12 Monate. Widerspruch: 12 Monate nach Zugang.
  3. Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen in 3 Jahren maximal 15, 20 % steigen.
  4. Renovierung: Viele Klauseln unwirksam. Im Zweifel: Mieterverein fragen.
  5. Kaution: Maximal 3 Nettomieten. Rückzahlung: 3, 6 Monate nach Auszug.

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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall: Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Staffelmiete

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Staffelmiete? Ja. Aber nur für die Ausgangsmiete. Die erste Staffelstufe darf nicht mehr als 10 % über dem Mietspiegel liegen, wenn die Mietpreisbremse in deiner Stadt gilt. Die weiteren Stufen unterliegen keiner weiteren Bremse, solange sie im Vertrag korrekt vereinbart wurden.

Kann ich eine Staffelmiete widerrufen? Nein, eine wirksam vereinbarte Staffelmiete lässt sich nicht einseitig widerrufen. Du kannst aber prüfen, ob die Ausgangsmiete gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat, dann hast du Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete.

Staffelmiete und Mietpreisbremse: Was gilt?

Hier herrscht viel Verwirrung. Die kurze Antwort: Die Mietpreisbremse gilt für die erste Staffel (Ausgangsstufe), nicht für spätere Erhöhungen.

Das bedeutet: Liegt die Anfangsmiete bereits über 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Staffelmiete im Startpunkt rechtswidrig. Du kannst rügen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Aber nur ab dem Zeitpunkt der Rüge.

Für alle folgenden Staffelerhöhungen gilt die Mietpreisbremse nicht mehr. Der Vermieter kann theoretisch die Miete durch die Staffeln auf ein Niveau bringen das deutlich über dem Mietspiegel liegt, solange er beim Start legal war.

Das ist eine bewusste Schwachstelle im Gesetz. Mieter die einen Staffelmietvertrag unterschreiben sollten die Endstufe ausrechnen und prüfen ob sie in 5 oder 10 Jahren noch zahlbar ist.

Vorzeitige Kündigung bei Staffelmiete

Ein Staffelmietvertrag ist in der Regel wie ein normaler Mietvertrag kündbar, mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. Die Staffelvereinbarung endet mit dem Mietverhältnis.

Ausnahme: Wenn der Staffelmietvertrag eine Befristung des Mietverhältnisses enthält, braucht der Vermieter einen gesetzlichen Befristungsgrund (§ 575 BGB). Fehlt der Grund, gilt das Mietverhältnis als unbefristet.

Du kannst aus einem Staffelmietvertrag also ausziehen wenn du willst, die vereinbarten Staffeln gelten nur solange du wohnst.

Staffelmiete erhöhen: Was der Vermieter noch darf

Während einer Staffelvereinbarung darf der Vermieter keine zusätzliche Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangen. Die Staffel ist abschließend. Auch Mieterhöhungen wegen des Mietspiegels oder aufgrund von Vergleichswohnungen sind ausgeschlossen.

Einzige Ausnahme: Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB können auch während einer Staffelvereinbarung durchgesetzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das heißt für dich: Wer einen Staffelmietvertrag hat, ist vor regulären Mieterhöhungen sicher. Aber nicht vor Modernisierungsumlagen.

Staffelmiete und Mietpreisbremse: Das musst du wissen

Auch bei Staffelmietverträgen gilt die Mietpreisbremse. Aber nur für die Anfangsmiete.

Anfangsmiete: Darf maximal 10 % über dem Mietspiegel liegen. Auch wenn die Staffeln danach steigen.

Folgestufen: Die Staffeln selbst unterliegen keiner Kappungsgrenze. Deswegen ist es wichtig, dass der Startpunkt stimmt.

Was du beim Vertragsabschluss prüfen solltest: Liegt die Anfangsmiete im zulässigen Bereich? Wie hoch sind die Staffelsprünge in Euro? Wann und wie oft wird erhöht? Liegt die Endmiete (nach allen Staffeln) noch im vertretbaren Bereich?

Ein Staffelmietvertrag mit korrekter Anfangsmiete und moderaten Stufen kann eine gute Lösung sein. Einer mit überhöhter Anfangsmiete und aggressiven Stufen ist ein Kostenfaktor auf Jahre.

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Die MieterGenie-Redaktion sind Mieter, die das deutsche Mietrecht selbst durchgekämpft haben — Mietpreisbremse, Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhungen. Wir sind keine Anwälte, aber wir kennen jede Klausel aus eigener Erfahrung und geben unser Wissen mit belegten Quellen weiter.

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