Indexmiete: Was ist das und wie wird sie berechnet?

Mietrecht12 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Bei einer Indexmiete (§557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen — aber nur in Textform und frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung. Vorteil: keine überraschenden Mieterhöhungen. Nachteil: die Miete steigt automatisch mit der Inflation.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✅ Die Indexmiete koppelt deine Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts
  • ✅ Rechtsgrundlage ist §557b BGB — die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen
  • ✅ Erhöhungen nur in Textform und frühestens 1 Jahr nach der letzten Anpassung
  • ✅ Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete, nicht für spätere Indexanpassungen
  • ✅ Anders als bei der Staffelmiete sind die Erhöhungen nicht vorhersehbar
  • ✅ In Zeiten hoher Inflation kann die Indexmiete teuer werden

Was ist eine Indexmiete?

Eine Indexmiete ist eine besondere Form der Mietvereinbarung, bei der sich die Miethöhe nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) richtet. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht diesen Index monatlich — er misst, wie sich die Preise für Waren und Dienstleistungen in Deutschland entwickeln.

Einfach gesagt: Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, steigt auch deine Miete. Sinken sie, sinkt theoretisch auch die Miete.

Die gesetzliche Grundlage findest du in §557b BGB. Dort steht:

💡

Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (§557b Abs. 1 BGB).

Wann kommt eine Indexmiete vor?

Indexmietverträge sind besonders in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbreitet — also in München, Berlin, Hamburg, Frankfurt und Co. Vermieter nutzen sie gerne, weil sie eine einfache und automatische Mietanpassung ermöglichen, ohne dass sie sich auf Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten berufen müssen.


Wie funktioniert die Indexmiete? Die Voraussetzungen

Damit eine Indexmietvereinbarung wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Schriftform (§557b Abs. 1 BGB)

Die Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Eine mündliche Absprache reicht nicht aus.

2. Bezug auf den Verbraucherpreisindex

Die Vereinbarung darf sich nur auf den VPI des Statistischen Bundesamts beziehen — nicht auf andere Indizes (z. B. Immobilienpreisindex oder regionale Indizes).

3. Mindestens 1 Jahr Wartefrist (§557b Abs. 3 BGB)

Eine Mietanpassung darf frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung oder nach Beginn des Mietverhältnisses verlangt werden.

4. Erklärung in Textform

Die Mietänderung tritt nicht automatisch ein. Der Vermieter muss die Änderung in Textform (Brief, E-Mail, Fax) erklären und dabei angeben:

  • Die eingetretene Änderung des Preisindexes
  • Die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag
⚠️

Viele Mieter glauben, die Indexmiete steige automatisch. Das ist falsch! Ohne schriftliche Erklärung deines Vermieters ändert sich nichts an deiner Miete.

5. Keine weiteren Mieterhöhungen (§557b Abs. 2 BGB)

Während einer Indexmietvereinbarung sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen — mit einer Ausnahme: Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen sind zulässig, wenn der Vermieter zur Modernisierung gesetzlich verpflichtet war (z. B. durch das Gebäudeenergiegesetz).

Das bedeutet: Dein Vermieter kann neben der Indexanpassung nicht zusätzlich eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.


Indexmiete berechnen: So geht's

Die Berechnung der Indexmiete ist im Grunde einfach. Du brauchst nur drei Werte:

  1. Deine aktuelle Miete (Nettokaltmiete)
  2. Den VPI zum Zeitpunkt der letzten Anpassung (oder bei Mietbeginn)
  3. Den aktuellen VPI

Die Formel

Formel
Prozentuale Veränderung((Neuer VPI − Alter VPI) ÷ Alter VPI) × 100
Neue MieteAlte Miete × (Neuer VPI ÷ Alter VPI)

Rechenbeispiel

Nehmen wir an, du hast im Januar 2023 einen Indexmietvertrag unterschrieben:

WertBetrag
Nettokaltmiete bei Mietbeginn800,00 €
VPI bei Mietbeginn (Januar 2023)117,2 Punkte
Aktueller VPI (Januar 2026)128,4 Punkte

Schritt 1: Prozentuale Veränderung berechnen

((128,4 − 117,2) ÷ 117,2) × 100 = 9,56 %

Schritt 2: Neue Miete berechnen

800,00 € × (128,4 ÷ 117,2) = 800,00 € × 1,0956 = 876,45 €

💡

Der Verbraucherpreisindex wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Du findest ihn unter destatis.de — Stichwort „Verbraucherpreisindex". Das Basisjahr ist aktuell 2020 = 100.

Weiteres Beispiel: VPI sinkt

Theoretisch kann die Indexmiete auch sinken — nämlich dann, wenn der VPI zurückgeht. In der Praxis ist das aber extrem selten. In den letzten Jahrzehnten ist der VPI fast durchgängig gestiegen.

SzenarioAlter VPINeuer VPIVeränderungMiete (vorher 800 €)
Inflation 5 %120,0126,0+5,0 %840,00 €
Inflation 10 %120,0132,0+10,0 %880,00 €
Deflation −2 %120,0117,6−2,0 %784,00 €

Indexmiete vs. Staffelmiete: Was ist der Unterschied?

Beide Mietformen legen im Voraus fest, wie sich die Miete entwickelt. Aber es gibt wichtige Unterschiede:

MerkmalIndexmiete (§557b BGB)Staffelmiete (§557a BGB)
Wie steigt die Miete?Abhängig vom VerbraucherpreisindexFeste Beträge, im Vertrag vereinbart
VorhersehbarkeitUngewiss — hängt von der Inflation abVollständig planbar
Wer muss aktiv werden?Vermieter muss Erhöhung erklärenErhöhung tritt automatisch ein
Andere Mieterhöhungen möglich?Nein (Ausnahme: gesetzl. Modernisierung)Nein
MietpreisbremseNur für AusgangsmieteAuch für Ausgangsmiete
Risiko für MieterHoch bei starker InflationBegrenzt und kalkulierbar
Risiko für VermieterGering bei InflationErhöhung könnte unter Markt liegen

Wenn du die Wahl hast: Die Staffelmiete gibt dir mehr Planungssicherheit. Bei der Indexmiete trägst du das volle Inflationsrisiko — wie die Jahre 2022/2023 gezeigt haben, kann das teuer werden.


Vor- und Nachteile der Indexmiete für Mieter

Vorteile

VorteilErklärung
Keine überraschenden MieterhöhungenDein Vermieter kann nicht plötzlich eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete verlangen
Keine Mieterhöhung nach ModernisierungModernisierungsmieterhöhungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme: gesetzliche Pflicht)
Transparente BerechnungDer VPI ist öffentlich einsehbar — du kannst jede Erhöhung nachprüfen
Miete kann theoretisch sinkenBei sinkenden Preisen sinkt auch die Miete (kommt praktisch aber selten vor)

Nachteile

NachteilErklärung
InflationsrisikoIn Zeiten hoher Inflation steigt die Miete stark — 2022/2023 betrug die Inflation zeitweise über 8 %
Keine KappungsgrenzeDie Kappungsgrenze von 20 % (bzw. 15 %) in 3 Jahren gilt nicht für die Indexmiete
Langfristig oft teurerÜber 10+ Jahre kann die Indexmiete deutlich stärker steigen als eine reguläre Miete mit Kappungsgrenze
Kein Mietspiegel-SchutzDie ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt Indexerhöhungen nicht — der VPI ist allein maßgeblich
⚠️

Achtung bei hoher Inflation: In den Jahren 2022 und 2023 lag die Inflation in Deutschland zwischen 6 und 8 Prozent. Wer einen Indexmietvertrag hatte, musste mit entsprechend hohen Mieterhöhungen rechnen — und zwar ohne Kappungsgrenze!


Mietpreisbremse und Indexmiete

Ein wichtiges Thema: Gilt die Mietpreisbremse bei Indexmiete?

Die Antwort: Ja — aber nur für die Ausgangsmiete.

Was heißt das konkret?

Wenn du einen Indexmietvertrag in einem Gebiet mit Mietpreisbremse abschließt, darf die anfängliche Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen (§556d BGB).

Die späteren Anpassungen nach dem Verbraucherpreisindex sind aber von der Mietpreisbremse ausgenommen (§556f BGB). Das bedeutet: Die Miete kann über die Jahre deutlich über die Mietpreisbremsen-Grenze steigen — ganz legal.

Beispiel

ZeitpunktMieteErlaubt?
Mietbeginn 2023900 € (Vergleichsmiete: 850 €, also +5,9 %)✅ Ja, unter 10 %
Nach Indexanpassung 2026990 € (VPI +10 %)✅ Ja, Indexanpassung nicht gedeckelt
Mietbeginn 20231.000 € (Vergleichsmiete: 850 €, also +17,6 %)❌ Nein, Ausgangsmiete zu hoch
💡

Du hast einen Indexmietvertrag und vermutest, dass schon die Ausgangsmiete zu hoch war? Dann könnte die Mietpreisbremse greifen. Prüfe jetzt kostenlos mit MieterGenie, ob deine Miete bei Einzug zulässig war — und fordere die Differenz zurück.


Indexmiete: Wann ist die Erhöhung unwirksam?

Eine Indexmieterhöhung kann aus mehreren Gründen unwirksam sein:

1. Keine Textform

Der Vermieter muss die Erhöhung in Textform mitteilen (Brief, E-Mail). Eine mündliche Mitteilung reicht nicht.

2. Fehlende Angaben

Die Erklärung muss die eingetretene Änderung des VPI und die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Erhöhung unwirksam.

3. Wartefrist nicht eingehalten

Zwischen zwei Indexanpassungen muss mindestens 1 Jahr liegen. Verlangt der Vermieter früher eine Erhöhung, ist sie unwirksam.

4. Falscher Index

Die Berechnung darf sich nur auf den VPI des Statistischen Bundesamts beziehen. Verwendet der Vermieter einen anderen Index, ist die Erhöhung unwirksam.

5. Rechenfehler

Überprüfe die Berechnung immer selbst! Rechenfehler kommen häufiger vor als man denkt. Nutze die Formel oben und vergleiche mit dem offiziellen VPI.


Kann ich eine Indexmietvereinbarung kündigen?

Nein — eine Indexmietvereinbarung ist Bestandteil des Mietvertrags. Du kannst sie nicht einseitig aufheben oder kündigen. Um die Indexklausel loszuwerden, müssten sich beide Seiten auf eine Vertragsänderung einigen.

Du kannst aber natürlich den gesamten Mietvertrag ordentlich kündigen — mit der regulären Kündigungsfrist von 3 Monaten (§573c BGB).


Indexmiete: Checkliste für Mieter

Wenn du einen Indexmietvertrag hast oder einen angeboten bekommst, prüfe folgende Punkte:

  • Ist die Ausgangsmiete angemessen? (Mietpreisbremse prüfen!)
  • Steht die Indexklausel schriftlich im Mietvertrag?
  • Bezieht sich die Klausel auf den VPI des Statistischen Bundesamts?
  • Sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen?
  • Hat der Vermieter die Erhöhung in Textform erklärt?
  • Liegt zwischen zwei Anpassungen mindestens 1 Jahr?
  • Stimmt die Berechnung (VPI-Werte prüfen)?

MieterGenie-Tipp: Auch bei Indexmiete lohnt sich eine Prüfung der Ausgangsmiete. Wenn deine Anfangsmiete gegen die Mietpreisbremse verstößt, kannst du die Differenz zurückfordern — für die gesamte bisherige Mietdauer. Prüfe jetzt kostenlos, ob deine Miete zu hoch ist.


Fazit: Indexmiete — Fluch oder Segen?

Die Indexmiete ist ein zweischneidiges Schwert für Mieter:

In Zeiten niedriger Inflation (unter 2 %) kann sie günstiger sein als eine reguläre Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete — vor allem in boomenden Wohnungsmärkten, wo die Vergleichsmieten schneller steigen als die allgemeine Inflation.

In Zeiten hoher Inflation (wie 2022/2023 mit 6–8 %) wird sie zum Problem: Die Miete steigt schnell und stark — ohne Kappungsgrenze und ohne Begrenzung durch den Mietspiegel.

Unser Tipp: Wenn du die Wahl hast, rechne beide Szenarien durch. Und prüfe in jedem Fall, ob deine Ausgangsmiete der Mietpreisbremse entspricht — das ist der eine Punkt, an dem du bei der Indexmiete tatsächlich geschützt bist.

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