Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Mietrecht10 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung möglich. Die Kappungsgrenze begrenzt Erhöhungen auf maximal 20 % in 3 Jahren (in angespannten Märkten: 15 %). Modernisierungsmieterhöhungen und Staffel-/Indexmieten folgen eigenen Regeln.

Mieterhöhung: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Du hast Post vom Vermieter bekommen — die Miete soll steigen. Aber darf er das schon wieder? Und wie viel ist überhaupt erlaubt?

In diesem Artikel erfährst du genau, wie oft dein Vermieter die Miete erhöhen darf und welche Grenzen das Gesetz setzt.

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Die Miete darf bei einem normalen Mietvertrag frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung steigen — und innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % (in angespannten Märkten: 15 %).

Mieterhöhung zur Vergleichsmiete: Die Grundregel

Die häufigste Form der Mieterhöhung ist die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §558 BGB. Dafür gelten klare Voraussetzungen:

Die 15-Monats-Regel

Dein Vermieter darf die Miete nur erhöhen, wenn sie seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Zudem darf das Erhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach der letzten Mieterhöhung zugestellt werden.

Beispiel: Deine Miete wurde zum 1. Januar 2025 erhöht. Die nächste Erhöhung kann frühestens am 1. Januar 2026 angekündigt werden und würde dann zum 1. April 2026 wirksam.

Die Kappungsgrenze: Maximal 20 % in 3 Jahren

Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt — die Kappungsgrenze nach §558 Abs. 3 BGB begrenzt jede Erhöhung:

GebietMaximale Erhöhung in 3 Jahren
Normal20 %
Angespannter Wohnungsmarkt15 % (per Landesverordnung)
⚠️

Die 15-%-Kappungsgrenze gilt in vielen Großstädten wie Berlin, München, Hamburg und Köln. Prüfe, ob deine Stadt betroffen ist!

Rechenbeispiel: Kappungsgrenze

Deine Kaltmiete beträgt 800 €/Monat. Du wohnst in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt (15 %-Grenze).

  • Maximale Erhöhung in 3 Jahren: 800 € × 15 % = 120 €
  • Neue Maximalmiete: 920 €/Monat
  • Auch wenn die Vergleichsmiete 1.000 € beträgt — mehr als 920 € sind in diesem Zeitraum nicht erlaubt

Staffelmiete: Erhöhungen im Vertrag festgelegt

Bei der Staffelmiete (§557a BGB) stehen die Erhöhungen bereits im Mietvertrag. Das bedeutet:

  • Die Erhöhungen kommen automatisch — du musst nicht zustimmen
  • Zwischen den Staffeln müssen mindestens 12 Monate liegen
  • Während der Staffelmiete sind keine zusätzlichen Erhöhungen zur Vergleichsmiete erlaubt
  • Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete

Beispiel Staffelmiete:

  • 2024: 900 €
  • 2025: 930 €
  • 2026: 960 €

Indexmiete: Erhöhung nach Verbraucherpreisindex

Bei der Indexmiete (§557b BGB) ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt:

  • Anpassungen sind frühestens 12 Monate nach der letzten Anpassung möglich
  • Die Erhöhung muss in Textform erklärt werden
  • Die Mietpreisbremse gilt nur für die Ausgangsmiete
💡

Geplant für 2026: Der Gesetzentwurf „Mietrecht II" sieht vor, Indexmieten auf maximal 3,5 % pro Jahr zu deckeln. Stand Februar 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet.

Modernisierungserhöhung: Eigene Regeln

Nach einer Modernisierung (§559 BGB) darf der Vermieter die Miete erhöhen — unabhängig von der Kappungsgrenze:

  • 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen
  • Kappungsgrenze für Modernisierung: max. 3 €/m² in 6 Jahren (bei Mieten ab 7 €/m²)
  • Bei Mieten unter 7 €/m²: max. 2 €/m² in 6 Jahren
  • Heizungstausch (§555b Nr. 1a BGB): max. zusätzlich 0,50 €/m² in 6 Jahren

Sonderkündigungsrecht

Bei einer Modernisierungsmieterhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht nach §561 BGB: Du kannst zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung kündigen.

Betriebskostenerhöhung

Zahlt ihr eine Betriebskostenpauschale (keine Vorauszahlung), kann der Vermieter bei gestiegenen Betriebskosten die Pauschale erhöhen (§560 BGB). Die Erhöhung wird ab dem übernächsten Monat nach der Erklärung wirksam.

Übersicht: Wie oft darf die Miete steigen?

Art der ErhöhungFrühester ZeitpunktBegrenzung
Vergleichsmiete (§558)Alle 15 Monate20 %/15 % in 3 Jahren
Staffelmiete (§557a)Alle 12 MonateIm Vertrag festgelegt
Indexmiete (§557b)Alle 12 MonateAn Verbraucherpreisindex gebunden
Modernisierung (§559)Nach Abschluss der Maßnahme2–3 €/m² in 6 Jahren
Betriebskosten (§560)Bei KostenänderungTatsächliche Mehrkosten

Was tun, wenn die Mieterhöhung zu hoch ist?

  1. Prüfe die Form: Die Erhöhung muss in Textform kommen und begründet sein (§558a BGB) — z. B. mit Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen
  2. Prüfe die Fristen: 15-Monats-Sperre und Kappungsgrenze eingehalten?
  3. Prüfe die Vergleichsmiete: Liegt deine neue Miete wirklich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete?
  4. Widersprich schriftlich, wenn die Erhöhung nicht gerechtfertigt ist

Du hast bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit, um zu reagieren. Nutze diese Frist!

Mieterhöhung bei Neuvermietung: Mietpreisbremse beachten

Bei einer Neuvermietung greift zusätzlich die Mietpreisbremse (§556d BGB): Die Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt in 627 Städten und Gemeinden in 13 Bundesländern (Stand 2026).

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Fazit

Die Miete darf nicht beliebig oft steigen. Bei normalen Mietverträgen gilt: maximal alle 15 Monate, begrenzt auf 20 % (bzw. 15 %) in 3 Jahren. Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Regeln. Bei jeder Erhöhung hast du als Mieter das Recht, diese zu prüfen und bei Fehlern zu widersprechen.

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