Mieterhöhung: Wie viel ist maximal erlaubt?

Mietrecht9 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% steigen — in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15% (Kappungsgrenze, §558 Abs. 3 BGB). Die Miete darf nie über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen.

Mieterhöhung: Was dein Vermieter darf — und was nicht

Du hast ein Mieterhöhungsverlangen im Briefkasten? Keine Panik. Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig, und selbst wenn sie es ist, gibt es klare Grenzen. In diesem Artikel erfährst du alles über die maximale Mieterhöhung, die Kappungsgrenze und deine Rechte als Mieter.

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Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% steigen — in angespannten Wohnungsmärkten nur um 15%. Das ist die Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB). Die Miete darf dabei nie über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen.


Die 3 Grenzen der Mieterhöhung

Dein Vermieter muss bei einer Mieterhöhung zur Vergleichsmiete (§558 BGB) drei Grenzen gleichzeitig einhalten:

1. Ortsübliche Vergleichsmiete

Die neue Miete darf nie über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese wird aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten 6 Jahre gebildet (§558 Abs. 2 BGB).

2. Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB)

GebietMaximale Erhöhung in 3 Jahren
Normal20%
Angespannter Wohnungsmarkt15% (per Landesverordnung)

3. Zeitliche Sperre

  • Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein
  • Erhöhungsverlangen frühestens 12 Monate nach letzter Erhöhung

Rechenbeispiele: So funktioniert die Kappungsgrenze

Beispiel 1: Normales Gebiet (20% Kappungsgrenze)

  • Aktuelle Nettokaltmiete: 600 €/Monat
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: 800 €/Monat
  • Kappungsgrenze (20%): 600 × 1,20 = 720 €

Ergebnis: Der Vermieter darf die Miete auf maximal 720 € erhöhen — obwohl die Vergleichsmiete 800 € beträgt. Die Kappungsgrenze begrenzt.

Beispiel 2: Angespannter Markt (15% Kappungsgrenze)

  • Aktuelle Nettokaltmiete: 600 €/Monat
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: 800 €/Monat
  • Kappungsgrenze (15%): 600 × 1,15 = 690 €

Ergebnis: Maximal 690 € — statt 720 € im normalen Gebiet. Die strengere Kappungsgrenze schützt dich zusätzlich.

Beispiel 3: Vergleichsmiete begrenzt

  • Aktuelle Nettokaltmiete: 700 €/Monat
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: 740 €/Monat
  • Kappungsgrenze (20%): 700 × 1,20 = 840 €

Ergebnis: Maximal 740 € — denn die Vergleichsmiete liegt unter der Kappungsgrenze. Die Vergleichsmiete ist die absolute Obergrenze.

Es gilt immer der niedrigere Wert: Entweder die ortsübliche Vergleichsmiete oder die Kappungsgrenze — je nachdem, was weniger ist.


Formelle Anforderungen an die Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn sie bestimmte formelle Anforderungen erfüllt (§558a BGB):

  • Textform (Brief, E-Mail — kein Anruf)
  • Begründung mit einem der folgenden Mittel:
    • Mietspiegel (qualifiziert oder einfach)
    • Sachverständigengutachten
    • Vergleichswohnungen (mindestens 3)
    • Auskunft aus einer Mietdatenbank
  • Korrekte Berechnung der neuen Miete
  • 15-Monats-Frist eingehalten
  • Erhöhung nur auf die Nettokaltmiete (nicht auf Betriebskosten)
⚠️

Fehlt auch nur eine dieser Anforderungen, ist die Mieterhöhung formell unwirksam. Du musst dann nicht zustimmen.


Deine Rechte: So reagierst du auf eine Mieterhöhung

Überlegungsfrist

Du hast eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.

Beispiel: Du erhältst die Mieterhöhung am 15. Januar → Deine Frist läuft bis zum 31. März.

Option 1: Zustimmen

Du stimmst zu — die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang.

Option 2: Teilweise zustimmen

Du stimmst nur einem Teil der Erhöhung zu (z. B. wenn du glaubst, die Vergleichsmiete ist niedriger als angegeben).

Option 3: Ablehnen

Du stimmst nicht zu. Der Vermieter muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Überlegungsfrist auf Zustimmung klagen (§558b Abs. 2 BGB). Klagt er nicht, bleibt die alte Miete.

Reagiere nicht vorschnell. Prüfe die Mieterhöhung sorgfältig. Oft ist der angegebene Vergleichsmietwert zu hoch oder die Kappungsgrenze nicht eingehalten.


Sonderfälle: Modernisierung, Index- und Staffelmiete

Modernisierungsmieterhöhung (§559 BGB)

Nach Modernisierung darf der Vermieter die jährliche Miete um 8% der aufgewendeten Kosten erhöhen. Es gelten eigene Kappungsgrenzen:

AusgangslageMax. Erhöhung in 6 Jahren
Miete ≥ 7 €/m²3 €/m² monatlich
Miete < 7 €/m²2 €/m² monatlich
Heizungsanlage (§555b Nr. 1a)Zusätzlich max. 0,50 €/m²
⚠️

Bei einer Modernisierungsmieterhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§561 BGB).

Staffelmiete (§557a BGB)

  • Mieterhöhungen sind fest vereinbart (z. B. jährlich +30 €)
  • Zusätzliche Mieterhöhungen nach §558 sind ausgeschlossen
  • Die Kappungsgrenze gilt nicht

Indexmiete (§557b BGB)

  • Miete wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt
  • Anpassung nur bei Änderung des Index
  • Erhöhungen nach §558 sind ausgeschlossen
  • Modernisierungsumlage nur bei gesetzlicher Pflicht (z. B. Heizungsgesetz)

Mieterhöhung prüfen: Checkliste

Nutze diese Checkliste, um eine Mieterhöhung zu prüfen:

  • Ist die Erhöhung in Textform?
  • Ist sie begründet (Mietspiegel, Gutachten etc.)?
  • Ist die 15-Monats-Frist eingehalten?
  • Ist die Kappungsgrenze (20% / 15%) eingehalten?
  • Liegt die neue Miete unter/bei der Vergleichsmiete?
  • Bezieht sich die Erhöhung auf die Nettokaltmiete?
  • Sind die Vergleichswerte plausibel?

Zusammenfassung

RegelWert
Kappungsgrenze (normal)20% in 3 Jahren
Kappungsgrenze (angespannter Markt)15% in 3 Jahren
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
Sperrfrist15 Monate zwischen Erhöhungen
Überlegungsfrist MieterBis Ende übernächster Monat
Klagefrist Vermieter3 Monate nach Überlegungsfrist
Modernisierung8% der Kosten/Jahr, max. 2-3 €/m² in 6 Jahren
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