Mietpreisbremse Verlängerung 2026: Aktueller Stand

Mietpreisbremse8 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Seit Januar 2026 gilt sie in 627 Städten — 134 mehr als zuvor. Der Koalitionsvertrag sieht zudem eine Expertengruppe vor, die bis Ende 2026 Bußgeld-Regelungen bei Verstößen erarbeiten soll.

Mietpreisbremse 2026: Was gilt jetzt?

Die Mietpreisbremse war eines der am heißesten diskutierten Themen im Jahr 2025. Ohne ein neues Gesetz wäre sie Ende 2025 ausgelaufen — Millionen Mieter hätten ihren Schutz verloren. Doch der Bundestag hat rechtzeitig gehandelt.

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Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 zugestimmt.


Was ist passiert? Die Timeline

DatumEreignis
28.05.2025Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
26.06.2025Bundestag beschließt Verlängerung (CDU/CSU, SPD, Grüne)
11.07.2025Bundesrat stimmt zu
31.12.2025Alte Frist wäre ausgelaufen
01.01.2026Neue Landesverordnungen treten in Kraft
08.02.2026Referentenentwurf Mietrechtsreform vorgelegt

Was hat sich geändert?

1. Verlängerung bis 2029

Die wichtigste Änderung: §556d Abs. 2 Satz 3 BGB wurde angepasst. Landesverordnungen müssen nun spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten (vorher: 31.12.2025).

2. Mehr Städte betroffen

Durch aktualisierte Landesverordnungen sind nun 627 Städte und Gemeinden plus zwei Landkreise in Rheinland-Pfalz erfasst. Vorher waren es 493 — eine Ausweitung um 134 Städte.

3. Neue Landesverordnungen

Viele Bundesländer haben zum Jahreswechsel 2025/2026 neue Verordnungen erlassen:

BundeslandGültig bisBesonderheit
Bayern31.12.2029285 Städte und Gemeinden
Baden-Württemberg31.12.2026130 Städte, jährliche Verlängerung
Berlin31.12.2029Gesamtes Bundesland
Hamburg31.12.2029Gesamtes Bundesland
NRW31.12.202957 Städte
Hessen25.11.202649 Städte
Brandenburg31.12.202936 Städte, inkl. Potsdam
Niedersachsen31.12.202957 Städte
Sachsen30.06.2027Dresden und Leipzig

Prüfe, ob deine Stadt in der aktuellen Landesverordnung steht. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert — insbesondere Baden-Württemberg verlängert nur jährlich.


Was plant die Bundesregierung zusätzlich?

Expertengruppe für Bußgeld

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (Rz. 780 ff.) ist vereinbart:

Eine Expertengruppe soll bis zum 31. Dezember 2026 einen Vorschlag erarbeiten, wie Verstöße gegen die Mietpreisbremse mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Das wäre ein Paradigmenwechsel. Bisher gibt es keine Aufsichtsbehörde und kein Bußgeld — Mieter müssen selbst aktiv werden und den Vermieter rügen. Ein Bußgeld würde erstmals echte Konsequenzen für Vermieter schaffen, die bewusst zu hohe Mieten verlangen.

Mietrechtsreform (Referentenentwurf Februar 2026)

Justizministerin Hubig hat am 8. Februar 2026 einen Referentenentwurf für eine umfassendere Mietrechtsreform vorgelegt. Geplant sind unter anderem:

  • Deckel für Indexmieten — Begrenzung der jährlichen Indexmietsteigerungen
  • Möblierungszuschlag: Maximal 5% der Nettokaltmiete
  • Befristete Mietverträge: Nur noch bei maximal 6 Monaten von der Mietpreisbremse ausgenommen
  • Verschärfung bei Schattenmieten und Umgehungskonstruktionen
⚠️

Der Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Es wird voraussichtlich noch mehrere Monate dauern, bis ein finaler Gesetzentwurf vorliegt. Wir halten dich auf dem Laufenden.


Was bedeutet die Verlängerung für dich?

Als Mieter in einem betroffenen Gebiet:

  • Dein Schutz besteht bis mindestens 2029 fort
  • Die Regeln bleiben gleich: Max. 10% über Vergleichsmiete
  • Rüge und Rückforderung funktionieren wie bisher
  • Mehr Städte sind geschützt — prüfe, ob deine neu dazugekommen ist

Als Mieter in einem nicht betroffenen Gebiet:

  • Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Saarland haben weiterhin keine Mietpreisbremse
  • Hier gelten nur die allgemeinen Regeln: Kappungsgrenze bei Mieterhöhung (20% in 3 Jahren)

Kritik an der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nicht unumstritten. Die wichtigsten Kritikpunkte:

Pro:

  • Schützt Mieter vor überzogenen Mieten bei Neuvermietung
  • Betrifft inzwischen rund ein Drittel der Bevölkerung
  • Einfache Formel: Vergleichsmiete + 10%

Contra:

  • Mieter müssen selbst aktiv werden (Rüge) — viele wissen das nicht
  • Keine Bußgelder für Vermieter (noch nicht)
  • Löst das Grundproblem nicht: Zu wenig Wohnraum
  • Ausnahmen (Neubau, Modernisierung) höhlen die Wirkung aus

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Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist eine gute Nachricht. Aber sie hilft nur, wenn du sie auch nutzt. Denn: Ohne Rüge keine Rückforderung.

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Tags:MietpreisbremseVerlängerung20262029GesetzKoalitionsvertrag