Mietpreisbremse Rechner: Zahle ich zu viel?

Mietpreisbremse9 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit der Formel „Vergleichsmiete × 1,10" berechnest du die zulässige Höchstmiete. Bei einer 70-m²-Wohnung in Berlin mit Vergleichsmiete 10,00 €/m² wären maximal 11,00 €/m² erlaubt. MieterGenie berechnet das automatisch für 24,95 €.

Mietpreisbremse Rechner: So prüfst du deine Miete

Du fragst dich, ob deine Miete zu hoch ist? Mit der Mietpreisbremse kannst du das in wenigen Schritten selbst berechnen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie der Rechner funktioniert — mit konkreten Beispielen aus deutschen Großstädten.

💡

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und wurde bis Ende 2029 verlängert. Aktuell sind 627 Städte und Gemeinden betroffen.

Die Grundformel der Mietpreisbremse

Die Berechnung ist im Kern einfach (§556d BGB):

Zulässige Höchstmiete = Ortsübliche Vergleichsmiete × 1,10

Das bedeutet: Deine Nettokaltmiete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Schritt-für-Schritt: So rechnest du

Schritt 1: Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Die ortsübliche Vergleichsmiete findest du im qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt. Sie hängt ab von:

  • Lage der Wohnung
  • Größe (Wohnfläche in m²)
  • Ausstattung (Balkon, Aufzug, Einbauküche etc.)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energetische Ausstattung (Dämmung, Heizungsart)

Die Vergleichsmiete wird aus den Mieten für vergleichbaren Wohnraum der letzten 6 Jahre gebildet (§558 Abs. 2 BGB).

Schritt 2: Höchstmiete berechnen

Multipliziere die Vergleichsmiete mit 1,10:

StadtØ Vergleichsmiete (Beispiel)Zulässige Höchstmiete
München16,00 €/m²17,60 €/m²
Berlin10,50 €/m²11,55 €/m²
Hamburg12,00 €/m²13,20 €/m²
Köln11,50 €/m²12,65 €/m²
Leipzig8,50 €/m²9,35 €/m²

Schritt 3: Vergleich mit deiner tatsächlichen Miete

Ziehe deine Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten!) heran und vergleiche:

  • Nettokaltmiete Höchstmiete → alles in Ordnung ✅
  • Nettokaltmiete > Höchstmiete → möglicher Verstoß gegen die Mietpreisbremse ❌

Rechenbeispiel: Familie Schmidt in Hamburg

Familie Schmidt mietet seit August 2025 eine 80-m²-Wohnung in Hamburg-Eimsbüttel.

AngabeWert
Nettokaltmiete14,50 €/m²
Wohnfläche80 m²
Monatliche Miete (nettokalt)1.160 €
Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel)11,80 €/m²
Zulässige Höchstmiete (× 1,10)12,98 €/m²
Zulässige Monatsmiete1.038,40 €

Überzahlung pro Monat: 1.160 − 1.038,40 = 121,60 €

Überzahlung pro Jahr: 121,60 × 12 = 1.459,20 €

Rügen die Schmidts innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn, können sie die gesamte Überzahlung seit August 2025 zurückfordern!

Welche Miete zählt? Nettokaltmiete erklärt

Bei der Mietpreisbremse wird ausschließlich die Nettokaltmiete betrachtet:

MietbestandteilZählt für Mietpreisbremse?
Nettokaltmiete✅ Ja
Betriebskosten-Vorauszahlung❌ Nein
Heizkosten-Vorauszahlung❌ Nein
Möblierungszuschlag⚠️ Umstritten
Garagenmiete❌ Nein (wenn separat)

Ausnahmen: Wann die Mietpreisbremse nicht gilt

Bevor du dich zu früh freust, prüfe die 6 Ausnahmen (§§556e, 556f BGB):

  1. Hohe Vormiete: War der Vormieter schon teurer, darf der Vermieter diesen Betrag verlangen — aber nur, wenn er dich vor Vertragsschluss darüber informiert hat.
  2. Modernisierung: Nach Modernisierung in den letzten 3 Jahren darf ein Zuschlag erhoben werden.
  3. Neubau (nach 01.10.2014): Erstmals genutzte Neubauwohnungen sind ausgenommen.
  4. Umfassende Modernisierung: Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung ist frei.
  5. Staffelmiete: Nur die Ausgangsmiete unterliegt der Bremse.
  6. Indexmiete: Nur die Ausgangsmiete ist gedeckelt.
⚠️

Der Vermieter muss dich vor Vertragsschluss unaufgefordert über Ausnahmen informieren (§556g Abs. 1a BGB). Tut er das nicht, kann er sich nicht darauf berufen!

Wo gilt die Mietpreisbremse? Übersicht nach Bundesland

BundeslandMietpreisbremseGültig bis
Bayern31.12.2029
Berlin31.12.2029
Hamburg31.12.2029
NRW31.12.2029
Baden-Württemberg31.12.2026
Hessen25.11.2026
Niedersachsen31.12.2029
Brandenburg31.12.2029
Bremen31.12.2029
Sachsen30.06.2027
Thüringen31.12.2027
Mecklenburg-Vorpommern30.09.2028
Rheinland-Pfalz31.12.2029
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Saarland

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  1. Adresse eingeben — wir ermitteln automatisch, ob die Mietpreisbremse gilt
  2. Wohnungsdaten angeben — wir berechnen die ortsübliche Vergleichsmiete
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Bei einer monatlichen Überzahlung von 120 € sparst du im ersten Jahr über 1.400 €. Die 24,95 € sind nach wenigen Tagen wieder drin.

Häufige Fehler bei der eigenen Berechnung

  1. Falscher Mietspiegel: Verwende immer den aktuellsten qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt.
  2. Bruttomiete statt Nettokaltmiete: Nur die Kaltmiete ohne Nebenkosten zählt.
  3. Falsche Wohnungskategorie: Baujahr, Ausstattung und Lage müssen korrekt eingeordnet werden.
  4. Ausnahmen übersehen: Prüfe insbesondere Neubau und Vormiete.
  5. Möblierungszuschlag ignoriert: Bei möblierten Wohnungen ist die Berechnung komplexer.

Zusammenfassung

  • Die zulässige Miete beträgt maximal Vergleichsmiete + 10 %
  • Nur die Nettokaltmiete zählt
  • Die Mietpreisbremse gilt in 13 von 16 Bundesländern
  • Prüfe Ausnahmen (Neubau, Vormiete, Modernisierung)
  • MieterGenie berechnet alles automatisch für 24,95 €

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