Mietpreisbremse Bayern: Wo sie gilt

Mietpreisbremse14 Min. LesezeitAktualisiert: 04.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 04.02.2026
Mietpreisbremse Bayern: Wo sie gilt

📋 TL;DR

Bayern hat mit 285 Städten und Gemeinden die meisten Mietpreisbremse-Gebiete aller Bundesländer. Die neue Mieterschutzverordnung (MiSchuV) gilt seit 1. Januar 2026 bis Ende 2029. Neben der 10-%-Grenze bei Neuvermietung gelten eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % und eine 10-jährige Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung.

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Mietpreisbremse Bayern: Deutschlands größte Gebietskulisse

Bayern hat die umfangreichste Mietpreisbremse aller Bundesländer: Seit dem 1. Januar 2026 gilt sie in 285 Städten und Gemeinden, von München bis ins kleinste Oberland-Dorf. Das entspricht rund 14 % aller 2.056 bayerischen Gemeinden.

In diesem Artikel findest du alles, was du als bayerischer Mieter wissen musst: die wichtigsten Städte, die Regeln, die Ausnahmen und eine Anleitung zur Mietprüfung.

💡

Die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16. Dezember 2025 umfasst 285 Gemeinden. Neben der Mietpreisbremse gelten eine abgesenkte Kappungsgrenze (15 %) und eine verlängerte Kündigungssperrfrist (10 Jahre).

Die wichtigsten Eckdaten

DetailInfo
BundeslandBayern
VerordnungMieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16.12.2025
In Kraft seit01.01.2026
Gültig bis31.12.2029
Anzahl Gemeinden285 (vorher: 208)
Neu hinzugekommen100 Gemeinden
Herausgefallen23 Gemeinden
Kappungsgrenze15 % in 3 Jahren
Kündigungssperrfrist10 Jahre
GutachterInstitut Wohnen und Umwelt (IWU)

Bayerische Großstädte mit Mietpreisbremse

Alle größeren bayerischen Städte sind in der Gebietskulisse enthalten:

StadtØ Miete €/m² (Bestand)Mietpreisbremse seit
München13,50, 19,502016
Nürnberg9,00, 12,502016
Augsburg9,50, 13,002016
Regensburg10,00, 14,002016
Ingolstadt10,00, 13,502016
Würzburg9,50, 13,002016
Fürth8,50, 11,502016
Erlangen10,00, 13,502016
Bamberg8,50, 11,502016
Rosenheim10,00, 13,502016
Landshut9,50, 12,502016
Passau8,50, 11,002022
Freising11,00, 14,502016
Dachau11,00, 14,002016

Quelle: Richtwerte basierend auf lokalen Mietspiegeln und Marktdaten.

Alle 285 Gemeinden: Regionale Übersicht

Da eine Liste aller 285 Gemeinden den Rahmen sprengen würde, hier eine Übersicht nach Regionen:

Oberbayern (größte Gebietskulisse)

Oberbayern hat die meisten betroffenen Gemeinden, vor allem rund um München:

Kreisfreie Städte: München, Ingolstadt, Rosenheim

Landkreise mit vielen betroffenen Gemeinden:

  • München (Landkreis): Fast alle Gemeinden, u.a. Unterhaching, Ottobrunn, Garching, Unterschleißheim, Oberhaching, Pullach, Planegg, Gräfelfing, Taufkirchen
  • Freising: Freising, Moosburg, Hallbergmoos, Neufahrn
  • Dachau: Dachau, Karlsfeld, Markt Indersdorf
  • Ebersberg: Ebersberg, Vaterstetten, Grafing, Poing, Kirchseeon
  • Starnberg: Starnberg, Gilching, Gauting, Tutzing, Herrsching
  • Fürstenfeldbruck: Fürstenfeldbruck, Germering, Olching, Puchheim, Gröbenzell
  • Erding: Erding, Dorfen
  • Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Wolfratshausen, Geretsried, Lenggries
  • Miesbach: Miesbach, Holzkirchen, Hausham
  • Weilheim-Schongau: Weilheim, Penzberg, Peißenberg
  • Rosenheim (Landkreis): Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Raubling

Mittelfranken

Kreisfreie Städte: Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach

Landkreise: Nürnberger Land, Fürth, Erlangen-Höchstadt, zahlreiche Gemeinden wie Lauf, Heroldsberg, Zirndorf, Oberasbach, Herzogenaurach

Schwaben

Kreisfreie Städte: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten

Landkreise: Augsburg, Aichach-Friedberg, Donau-Ries, u.a. Friedberg, Königsbrunn, Gersthofen, Stadtbergen

Unterfranken

Kreisfreie Stadt: Würzburg

Landkreise: Würzburg, Main-Spessart, u.a. Veitshöchheim, Ochsenfurt

Oberpfalz

Kreisfreie Stadt: Regensburg

Landkreise: Regensburg, u.a. Neutraubling, Lappersdorf

Niederbayern

Kreisfreie Städte: Landshut, Passau, Straubing

Landkreise: Landshut, Kelheim, u.a. Ergolding

Oberfranken

Kreisfreie Städte: Bamberg, Bayreuth

Landkreise: Bamberg, u.a. Hallstadt

Die vollständige Liste aller 285 Gemeinden findest du in der offiziellen Mieterschutzverordnung (BayMBl. 2025 Nr. 558) auf verkuendung-bayern.de.

Die drei Schutzregeln in Bayern

1. Mietpreisbremse (§556d BGB)

Bei Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

2. Abgesenkte Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB)

Im Bestand darf die Miete in 3 Jahren um maximal 15 % steigen (statt 20 %).

3. Verlängerte Kündigungssperrfrist (§577a BGB)

Bei Umwandlung in Eigentumswohnung: Eigenbedarfskündigung erst nach 10 Jahren möglich. Das ist die längste Frist bundesweit (NRW: 8 Jahre, BaWü: 5 Jahre).

Rechenbeispiel: München

Situation: Du mietest eine 55-m²-Wohnung in München-Sendling (mittlere Lage), Baujahr 1980.

SchrittBerechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete15,00 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)15,00 × 1,10 = 16,50 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete16,50 × 55 = 907,50 €
Tatsächliche Miete1.155,00 € (= 21,00 €/m²)
Überhöhung pro Monat247,50 €
⚠️

In München sind Überhöhungen von 200+ € pro Monat keine Seltenheit. Das sind 2.970 € im Jahr, bei rechtzeitiger Rüge kannst du die gesamte Differenz seit Mietbeginn zurückfordern!

Rechenbeispiel: Augsburg

Situation: Du mietest eine 70-m²-Wohnung in Augsburg-Pfersee (mittlere Lage), Baujahr 1995.

SchrittBerechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete10,50 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)10,50 × 1,10 = 11,55 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete11,55 × 70 = 808,50 €
Tatsächliche Miete910,00 € (= 13,00 €/m²)
Überhöhung pro Monat101,50 €

Das sind 1.218 € pro Jahr, die du dir zurückholen kannst.

So prüfst du deine Miete in Bayern

Schritt 1: Ist deine Gemeinde dabei?

Prüfe in der offiziellen Verordnung oder frage bei deinem Rathaus nach, ob deine Gemeinde zu den 285 gehört.

Schritt 2: Mietspiegel finden

Viele bayerische Städte haben qualifizierte Mietspiegel:

Für Gemeinden ohne Mietspiegel: Die Vergleichsmiete kann über Sachverständigengutachten, Mietdatenbanken oder drei Vergleichswohnungen ermittelt werden.

Schritt 3: Berechnen und vergleichen

Vergleichsmiete × 1,10 = maximal zulässige Miete. Ist deine Miete höher? Dann rügen!

Schritt 4: Rüge versenden und zurückfordern

Schriftliche Rüge an den Vermieter → Miete senken → Differenz zurückfordern.

MieterGenie prüft deine Miete in allen 285 bayerischen Gemeinden, kostenlos und in wenigen Minuten. Du bekommst eine klare Einschätzung und bei Bedarf ein fertiges Rügeschreiben.

Warum hat Bayern 285 Gemeinden?

Bayern hat einen besonders systematischen Ansatz gewählt: Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat alle 2.056 bayerischen Gemeinden anhand von fünf Teilbedingungen untersucht:

TeilbedingungIndikator
1Hohe Mietpreissteigerung
2Hohe Mietbelastung (inkl. Überbelegungsquote)
3Erhebliche Verschlechterung der Wohnversorgung
4Geringer Leerstand
5Niedrige Wohnversorgung

Auf einer zweiten Stufe konnten Gemeinden und Verbände Stellung nehmen. Justizminister Eisenreich: „Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Mittel, damit Menschen mit normalen Einkommen sich das Leben in den Ballungsräumen leisten können."

Bayern im Bundesvergleich

BundeslandGemeinden mit MietpreisbremseKündigungssperrfrist
Bayern28510 Jahre
Baden-Württemberg1305 Jahre
NRW578 Jahre
Niedersachsen57,
Hessen49,
Brandenburg36,
Berlin1 (gesamtes Land),
Hamburg1 (gesamtes Land),

Bayern liegt mit Abstand vorne, sowohl bei der Anzahl der Gemeinden als auch bei der Länge der Kündigungssperrfrist.

Fazit: Bayern bietet den stärksten Mieterschutz

Mit 285 Gemeinden, einer 10-jährigen Kündigungssperrfrist und der abgesenkten Kappungsgrenze bietet Bayern bundesweit den umfassendsten regionalen Mieterschutz. Wenn du in einer der 285 Gemeinden wohnst, hast du starke Rechte, nutze sie!

Prüfe jetzt kostenlos mit MieterGenie, ob deine Miete in Bayern die Mietpreisbremse einhält. Egal ob München, Nürnberg, Augsburg oder eine kleine Gemeinde im Oberland, wir helfen dir, dein Recht durchzusetzen.


Augsburg im Detail: Bayerns unterschätzter Mietmarkt

München bekommt die ganze Aufmerksamkeit, zu Recht. Aber Augsburg ist ein Fall für sich. Mit rund 300.000 Einwohnern ist Augsburg Bayerns drittgrößte Stadt, liegt direkt an der Achse München, Stuttgart und hat in den letzten 10 Jahren eine massive Mietpreisentwicklung erlebt.

Die gute Nachricht: Die Mietpreisbremse gilt in Augsburg seit 2016 durchgängig. Die schlechte: Viele Mieter wissen das nicht. Oder haben noch nie gerügt.

Augsburg Mietpreischeck: Stadtteile im Überblick

StadtteilØ Miete €/m² (Bestand)Mietspiegel ca.Zulässige Grenze
Innenstadt12,50, 15,0010,50 €/m²11,55 €/m²
Uni-Viertel (Lechhausen)10,50, 13,009,50 €/m²10,45 €/m²
Pfersee9,50, 12,009,00 €/m²9,90 €/m²
Haunstetten9,50, 12,509,00 €/m²9,90 €/m²
Oberhausen9,00, 11,508,50 €/m²9,35 €/m²
Kriegshaber9,50, 12,009,00 €/m²9,90 €/m²

Richtwerte, den genauen Mietspiegel-Wert für deine Wohnung findest du beim Augsburger Wohnungsinformationssystem.

Rechenbeispiel Augsburg, Innenstadt: Wohnung 65 m², Baujahr 1990, mittlere Lage. Miete: 850 €. Mietspiegel: 10,50 €/m². Zulässige Miete: 10,50 × 1,10 × 65 = 749,75 €. Überhöhung: 100,25 €/Monat = 1.203 €/Jahr.


Stadt vs. Landkreis: Wo die Bremse gilt und wo nicht

Eine häufige Frage: Gilt die Mietpreisbremse nur in der Stadt. Oder auch im Landkreis?

Die Antwort: Beides ist möglich. Die 285 Gemeinden sind nicht nur Stadtkreise, sondern auch viele Landkreisgemeinden. Konkrete Beispiele:

Kreisfreie StadtMietpreisbremseLandkreisMietpreisbremse
MünchenMünchen (LKR), fast vollständig
NürnbergNürnberger Land, teilweise
AugsburgAugsburg (LKR), teilweise
RegensburgRegensburg (LKR), teilweise
PassauPassau (LKR), wenige Gemeindenteilweise

Wenn du im Speckgürtel einer bayerischen Großstadt wohnst, z.B. in Germering, Unterschleißheim, Garching bei München oder Erlangen bei Nürnberg, gilt die Mietpreisbremse wahrscheinlich auch dort.

Prüfung in Landkreisgemeinden: So findest du heraus, ob du betroffen bist

  1. Die vollständige Liste der 285 Gemeinden findest du in der offiziellen Mieterschutzverordnung (BayMBl. 2025 Nr. 558) auf verkuendung-bayern.de
  2. Suche nach dem Namen deiner Gemeinde, nicht nur deiner nächsten Großstadt
  3. Wenn deine Gemeinde nicht aufgeführt ist: Mietpreisbremse gilt nicht, aber Kappungsgrenze (20 % in 3 Jahren) bleibt

Die 10-Jahres-Kündigungssperrfrist: Bayerns besonderer Schutz

Nirgendwo in Deutschland bist du so gut geschützt, wenn deine Wohnung verkauft wird. Die 10-Jahres-Sperrfrist nach §577a BGB bedeutet:

Dein Vermieter verkauft die Wohnung. Der neue Eigentümer hat Eigenbedarf. In Bayern kann er erst nach 10 Jahren kündigen. In anderen Bundesländern wären es nur 3 Jahre.

Rechenbeispiel: Wohnung wird 2024 verkauft. Neue Eigentümerin möchte 2025 einziehen. Bayern: Frühestmögliche Kündigung wegen Eigenbedarf = 2034. Das sind 10 Jahre Mieterschutz.

Das gibt dir Zeit, für neue Wohnung suchen, Kind aufziehen, Lebensplanung. Kein anderes Bundesland bietet das.

Du wohnst in Bayern? Dann hast du den stärksten Mieterschutz bundesweit. Nutze ihn. Prüfe deine Miete jetzt kostenlos mit MieterGenie, egal ob München, Augsburg, Freising oder eine der 285 anderen Gemeinden.


Typische Bayern-Fragen: konkret beantwortet

Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen in Bayern? Ja. Auch möblierte Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse, wenn sie in einer der 285 Gemeinden liegen. Ein Möblierungszuschlag ist erlaubt, muss aber angemessen sein. Pauschale "Möblierungszuschläge" von mehreren hundert Euro für veraltete Möbel halten rechtlicher Prüfung selten stand.

Kann ich die Mietpreisbremse auch als Studierender in München, Augsburg oder Erlangen geltend machen? Ja, auch Studierende sind Mieter und haben dieselben Rechte. Gerade in Universitätsstädten sind Überhöhungen bei Neuvermietungen besonders verbreitet. Wer neu eingezogen ist, sollte prüfen.

Mein Vermieter sagt, die Wohnung sei "freifinanziert", stimmt das? "Freifinanziert" bedeutet, dass keine Sozialbindung besteht, das hat nichts mit der Mietpreisbremse zu tun. Auch freifinanzierende Wohnungen unterliegen der Mietpreisbremse, wenn die Gemeinde in der Mieterschutzverordnung aufgeführt ist.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse in Bayern noch? Die aktuelle Mieterschutzverordnung läuft bis 31.12.2029. Eine Verlängerung ist wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen. Wer jetzt rügt, sichert sich seinen Anspruch unabhängig davon.

Schnell-Check Bayern: Drei Fragen

  1. Liegt deine Gemeinde in der Liste der 285 Gemeinden? → Prüfe verkuendung-bayern.de oder nutze unseren Check
  2. Bist du nach dem 01.06.2015 eingezogen? → Mietpreisbremse gilt, wenn die Gemeinde bereits damals aufgeführt war
  3. Zahlst du mehr als Mietspiegel + 10 %? → Dann rügen, sofort

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Bayern: Welche Städte und Gemeinden sind betroffen?

Die Mietpreisbremse gilt nicht überall in Bayern, sondern nur in Gemeinden die in der Bayerischen Mieterschutzverordnung gelistet sind.

Aktuelle Hauptstädte und Großstädte: München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt und zahlreiche weitere Städte und Gemeinden des Großraums München.

Vollständige Liste: Die aktuelle Bayerische Mieterschutzverordnung findest du auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Wichtig: Die Verordnung wird regelmäßig aktualisiert. Prüfe immer die aktuelle Fassung, nicht veraltete Listen.

Bayern-spezifisch: Münchner Mietspiegel als Maßstab

In München gilt der Münchner Mietspiegel als Grundlage für die Mietpreisbremse. Er wird alle zwei Jahre neu erstellt und ist rechtssicher anerkannt.

Besonderheit München: München hat mit Abstand die höchsten Mietspiegel-Werte in Bayern. Trotzdem überschreiten viele Neuvermietungen die 10-%-Grenze erheblich.

Praxis-Wert: Eine 60-qm-Wohnung in München, mittlere Lage, Baujahr 1970er, liegt laut Mietspiegel 2024 bei ca. 17-19 Euro/qm. Mit 10 % Aufschlag: 19-21 Euro/qm Obergrenze. Viele Angebote liegen bei 23-28 Euro/qm.

Die Rüge lohnt in München am meisten. Überschreitungen von 100-300 Euro monatlich sind keine Seltenheit. Über 24 Monate sind das 2.400 bis 7.200 Euro Rückforderungspotenzial.

Nürnberg und Augsburg: Auch diese Städte haben qualifizierte Mietspiegel. Die Überschreitungen sind geringer als in München, aber vorhanden. Eine Prüfung lohnt auch hier.

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Tags:MietpreisbremseBayernMietrecht Bayern