Mietpreisbremse Bayern: Wo sie gilt & was du tun kannst

Mietpreisbremse14 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Bayern hat mit 285 Städten und Gemeinden die meisten Mietpreisbremse-Gebiete aller Bundesländer. Die neue Mieterschutzverordnung (MiSchuV) gilt seit 1. Januar 2026 bis Ende 2029. Neben der 10-%-Grenze bei Neuvermietung gelten eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % und eine 10-jährige Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung.

Mietpreisbremse Bayern: Deutschlands größte Gebietskulisse

Bayern hat die umfangreichste Mietpreisbremse aller Bundesländer: Seit dem 1. Januar 2026 gilt sie in 285 Städten und Gemeinden — von München bis ins kleinste Oberland-Dorf. Das entspricht rund 14 % aller 2.056 bayerischen Gemeinden.

In diesem Artikel findest du alles, was du als bayerischer Mieter wissen musst: die wichtigsten Städte, die Regeln, die Ausnahmen und eine Anleitung zur Mietprüfung.

💡

Die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16. Dezember 2025 umfasst 285 Gemeinden. Neben der Mietpreisbremse gelten eine abgesenkte Kappungsgrenze (15 %) und eine verlängerte Kündigungssperrfrist (10 Jahre).

Die wichtigsten Eckdaten

DetailInfo
BundeslandBayern
VerordnungMieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 16.12.2025
In Kraft seit01.01.2026
Gültig bis31.12.2029
Anzahl Gemeinden285 (vorher: 208)
Neu hinzugekommen100 Gemeinden
Herausgefallen23 Gemeinden
Kappungsgrenze15 % in 3 Jahren
Kündigungssperrfrist10 Jahre
GutachterInstitut Wohnen und Umwelt (IWU)

Bayerische Großstädte mit Mietpreisbremse

Alle größeren bayerischen Städte sind in der Gebietskulisse enthalten:

StadtØ Miete €/m² (Bestand)Mietpreisbremse seit
München13,50–19,502016
Nürnberg9,00–12,502016
Augsburg9,50–13,002016
Regensburg10,00–14,002016
Ingolstadt10,00–13,502016
Würzburg9,50–13,002016
Fürth8,50–11,502016
Erlangen10,00–13,502016
Bamberg8,50–11,502016
Rosenheim10,00–13,502016
Landshut9,50–12,502016
Passau8,50–11,002022
Freising11,00–14,502016
Dachau11,00–14,002016

Quelle: Richtwerte basierend auf lokalen Mietspiegeln und Marktdaten.

Alle 285 Gemeinden: Regionale Übersicht

Da eine Liste aller 285 Gemeinden den Rahmen sprengen würde, hier eine Übersicht nach Regionen:

Oberbayern (größte Gebietskulisse)

Oberbayern hat die meisten betroffenen Gemeinden — vor allem rund um München:

Kreisfreie Städte: München, Ingolstadt, Rosenheim

Landkreise mit vielen betroffenen Gemeinden:

  • München (Landkreis): Fast alle Gemeinden, u.a. Unterhaching, Ottobrunn, Garching, Unterschleißheim, Oberhaching, Pullach, Planegg, Gräfelfing, Taufkirchen
  • Freising: Freising, Moosburg, Hallbergmoos, Neufahrn
  • Dachau: Dachau, Karlsfeld, Markt Indersdorf
  • Ebersberg: Ebersberg, Vaterstetten, Grafing, Poing, Kirchseeon
  • Starnberg: Starnberg, Gilching, Gauting, Tutzing, Herrsching
  • Fürstenfeldbruck: Fürstenfeldbruck, Germering, Olching, Puchheim, Gröbenzell
  • Erding: Erding, Dorfen
  • Bad Tölz-Wolfratshausen: Bad Tölz, Wolfratshausen, Geretsried, Lenggries
  • Miesbach: Miesbach, Holzkirchen, Hausham
  • Weilheim-Schongau: Weilheim, Penzberg, Peißenberg
  • Rosenheim (Landkreis): Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Raubling

Mittelfranken

Kreisfreie Städte: Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach

Landkreise: Nürnberger Land, Fürth, Erlangen-Höchstadt — zahlreiche Gemeinden wie Lauf, Heroldsberg, Zirndorf, Oberasbach, Herzogenaurach

Schwaben

Kreisfreie Städte: Augsburg, Kaufbeuren, Kempten

Landkreise: Augsburg, Aichach-Friedberg, Donau-Ries — u.a. Friedberg, Königsbrunn, Gersthofen, Stadtbergen

Unterfranken

Kreisfreie Stadt: Würzburg

Landkreise: Würzburg, Main-Spessart — u.a. Veitshöchheim, Ochsenfurt

Oberpfalz

Kreisfreie Stadt: Regensburg

Landkreise: Regensburg — u.a. Neutraubling, Lappersdorf

Niederbayern

Kreisfreie Städte: Landshut, Passau, Straubing

Landkreise: Landshut, Kelheim — u.a. Ergolding

Oberfranken

Kreisfreie Städte: Bamberg, Bayreuth

Landkreise: Bamberg — u.a. Hallstadt

Die vollständige Liste aller 285 Gemeinden findest du in der offiziellen Mieterschutzverordnung (BayMBl. 2025 Nr. 558) auf verkuendung-bayern.de.

Die drei Schutzregeln in Bayern

1. Mietpreisbremse (§556d BGB)

Bei Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

2. Abgesenkte Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB)

Im Bestand darf die Miete in 3 Jahren um maximal 15 % steigen (statt 20 %).

3. Verlängerte Kündigungssperrfrist (§577a BGB)

Bei Umwandlung in Eigentumswohnung: Eigenbedarfskündigung erst nach 10 Jahren möglich. Das ist die längste Frist bundesweit (NRW: 8 Jahre, BaWü: 5 Jahre).

Rechenbeispiel: München

Situation: Du mietest eine 55-m²-Wohnung in München-Sendling (mittlere Lage), Baujahr 1980.

SchrittBerechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete15,00 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)15,00 × 1,10 = 16,50 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete16,50 × 55 = 907,50 €
Tatsächliche Miete1.155,00 € (= 21,00 €/m²)
Überhöhung pro Monat247,50 €
⚠️

In München sind Überhöhungen von 200+ € pro Monat keine Seltenheit. Das sind 2.970 € im Jahr — bei rechtzeitiger Rüge kannst du die gesamte Differenz seit Mietbeginn zurückfordern!

Rechenbeispiel: Augsburg

Situation: Du mietest eine 70-m²-Wohnung in Augsburg-Pfersee (mittlere Lage), Baujahr 1995.

SchrittBerechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete10,50 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)10,50 × 1,10 = 11,55 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete11,55 × 70 = 808,50 €
Tatsächliche Miete910,00 € (= 13,00 €/m²)
Überhöhung pro Monat101,50 €

Das sind 1.218 € pro Jahr, die du dir zurückholen kannst.

So prüfst du deine Miete in Bayern

Schritt 1: Ist deine Gemeinde dabei?

Prüfe in der offiziellen Verordnung oder frage bei deinem Rathaus nach, ob deine Gemeinde zu den 285 gehört.

Schritt 2: Mietspiegel finden

Viele bayerische Städte haben qualifizierte Mietspiegel:

Für Gemeinden ohne Mietspiegel: Die Vergleichsmiete kann über Sachverständigengutachten, Mietdatenbanken oder drei Vergleichswohnungen ermittelt werden.

Schritt 3: Berechnen und vergleichen

Vergleichsmiete × 1,10 = maximal zulässige Miete. Ist deine Miete höher? Dann rügen!

Schritt 4: Rüge versenden und zurückfordern

Schriftliche Rüge an den Vermieter → Miete senken → Differenz zurückfordern.

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Warum hat Bayern 285 Gemeinden?

Bayern hat einen besonders systematischen Ansatz gewählt: Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat alle 2.056 bayerischen Gemeinden anhand von fünf Teilbedingungen untersucht:

TeilbedingungIndikator
1Hohe Mietpreissteigerung
2Hohe Mietbelastung (inkl. Überbelegungsquote)
3Erhebliche Verschlechterung der Wohnversorgung
4Geringer Leerstand
5Niedrige Wohnversorgung

Auf einer zweiten Stufe konnten Gemeinden und Verbände Stellung nehmen. Justizminister Eisenreich: „Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Mittel, damit Menschen mit normalen Einkommen sich das Leben in den Ballungsräumen leisten können."

Bayern im Bundesvergleich

BundeslandGemeinden mit MietpreisbremseKündigungssperrfrist
Bayern28510 Jahre
Baden-Württemberg1305 Jahre
NRW578 Jahre
Niedersachsen57
Hessen49
Brandenburg36
Berlin1 (gesamtes Land)
Hamburg1 (gesamtes Land)

Bayern liegt mit Abstand vorne — sowohl bei der Anzahl der Gemeinden als auch bei der Länge der Kündigungssperrfrist.

Fazit: Bayern bietet den stärksten Mieterschutz

Mit 285 Gemeinden, einer 10-jährigen Kündigungssperrfrist und der abgesenkten Kappungsgrenze bietet Bayern bundesweit den umfassendsten regionalen Mieterschutz. Wenn du in einer der 285 Gemeinden wohnst, hast du starke Rechte — nutze sie!

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Tags:MietpreisbremseBayernMietrecht Bayern