Mietpreisbremse Baden-Württemberg 2026: Was sich geändert hat
Baden-Württemberg hat seine Mietpreisbremse zum 1. Januar 2026 erneuert, mit einer deutlich vergrößerten Gebietskulisse: Statt 89 sind nun 130 Städte und Gemeinden betroffen. Gleichzeitig fallen einige bekannte Städte wie Mannheim und Konstanz heraus.
In diesem Artikel erfährst du, welche Städte dabei sind, welche rausfallen und was das für dich als Mieter bedeutet.
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg gilt seit 01.01.2026 in 130 Kommunen. Neu: 84 Kommunen kommen dazu, 43 fallen weg. Die Verordnung gilt zunächst nur bis 31.12.2026.
Die wichtigsten Eckdaten
| Detail | Info |
|---|---|
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Verordnung | Mietpreisbegrenzungsverordnung (MietBegrVO BW) |
| Beschluss | 16.12.2025 (Landeskabinett) |
| In Kraft seit | 01.01.2026 |
| Gültig bis | 31.12.2026 (zunächst nur 1 Jahr!) |
| Anzahl Kommunen | 130 (vorher: 89) |
| Neu aufgenommen | 84 Kommunen |
| Herausgefallen | 43 Kommunen |
| Geblieben | 46 Kommunen |
| Kappungsgrenze | 15 % in 3 Jahren |
| Kündigungssperrfrist | 5 Jahre |
| Gutachter | Institut FUB (Hamburg) |
Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse zunächst nur um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Nicht wie Bayern und NRW bis 2029. Eine weitere Verlängerung ist aber wahrscheinlich.
Große Städte in der Gebietskulisse
Diese Großstädte sind weiterhin dabei:
| Stadt | Ø Miete €/m² (Bestand) | Status |
|---|---|---|
| Stuttgart | 10,50, 15,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Freiburg | 10,00, 14,50 | ✅ weiterhin dabei |
| Heidelberg | 10,50, 15,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Tübingen | 10,00, 14,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Ulm | 9,50, 13,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Karlsruhe | 9,50, 13,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Reutlingen | 9,00, 12,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Heilbronn | 9,00, 12,00 | ✅ weiterhin dabei |
| Pforzheim | 8,50, 11,00 | prüfen |
Diese Städte sind NEU dabei:
| Stadt | Region |
|---|---|
| Böblingen | Landkreis Böblingen |
| Ostfildern | Landkreis Esslingen |
| Göppingen | Landkreis Göppingen |
| Metzingen | Landkreis Reutlingen |
| Filderstadt | Landkreis Esslingen |
| Sindelfingen | Landkreis Böblingen |
Diese Städte fallen RAUS:
| Stadt | Grund |
|---|---|
| Mannheim | Kriterien nicht mehr erfüllt |
| Konstanz | Kriterien nicht mehr erfüllt |
| Bietigheim-Bissingen | Kriterien nicht mehr erfüllt |
| Leinfelden-Echterdingen | Kriterien nicht mehr erfüllt |
| Neckarsulm | Kriterien nicht mehr erfüllt |
| Kehl | Kriterien nicht mehr erfüllt |
| Waiblingen | Kriterien nicht mehr erfüllt |
Dass eine Stadt herausfällt, bedeutet nicht, dass die Mieten dort günstig sind. Es bedeutet lediglich, dass die fünf statistischen Kriterien für einen „angespannten Wohnungsmarkt" nicht mehr in ausreichendem Maß erfüllt sind.
Regionale Übersicht: Wo gilt die Mietpreisbremse in BaWü?
Region Stuttgart
Die Region Stuttgart hat die höchste Dichte an betroffenen Kommunen:
Kreisfreie Stadt: Stuttgart
Landkreise:
- Esslingen: Esslingen, Ostfildern, Filderstadt, Nürtingen, Kirchheim u.T., Plochingen, Wendlingen
- Böblingen: Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg
- Ludwigsburg: Ludwigsburg, Kornwestheim, Remseck, Asperg, Ditzingen
- Rems-Murr-Kreis: Winnenden, Fellbach, Schorndorf (teilw.)
- Göppingen: Göppingen
Region Freiburg / Südbaden
Kreisfreie Stadt: Freiburg
Landkreise:
- Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Breisach, Müllheim, Staufen
- Emmendingen: Emmendingen
- Ortenaukreis: Offenburg, Lahr
Region Heidelberg / Rhein-Neckar
Kreisfreie Städte: Heidelberg
Landkreise:
- Rhein-Neckar-Kreis: Schwetzingen, Weinheim, Wiesloch, Leimen, Ladenburg, Eppelheim, Dossenheim, Schriesheim
Wichtig: Mannheim ist seit 2026 nicht mehr in der Gebietskulisse!
Region Karlsruhe
Kreisfreie Stadt: Karlsruhe
Landkreise:
- Karlsruhe: Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Bruchsal (teilw.)
- Rastatt: Baden-Baden, Rastatt
Region Tübingen / Reutlingen
Kreisfreie Stadt: Landkreise:
- Tübingen: Tübingen, Rottenburg
- Reutlingen: Reutlingen, Metzingen
Region Ulm / Bodensee
Kreisfreie Stadt: Ulm
Landkreise:
- Alb-Donau-Kreis: Blaustein, Dornstadt
- Bodenseekreis: Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang
- Ravensburg: Ravensburg, Weingarten
Die fünf Kriterien für angespannte Wohnungsmärkte
Baden-Württemberg nutzt ein transparentes Verfahren mit fünf gleichgewichteten Indikatoren:
| Nr. | Indikator | Was wird gemessen? |
|---|---|---|
| 1 | Wohnungsversorgungsgrad | Angebot vs. Nachfrage |
| 2 | Wohnungsversorgung für Neubürger | Neubau vs. Haushaltsentwicklung |
| 3 | Mietbelastungsquote | Einkommen vs. Bruttowarmmiete |
| 4 | Höhe & Entwicklung der Angebotsmieten | Mietpreisentwicklung über Jahre |
| 5 | Mietpreisdifferenz | Bestands- vs. Neuvermietungsmieten |
Regel: Sind mindestens 4 von 5 Indikatoren erfüllt, gilt der Wohnungsmarkt als angespannt.
Das Gutachten des Instituts FUB (Hamburg) hat alle 1.101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg untersucht, die Daten sind auf der Webseite des Ministeriums öffentlich einsehbar.
Rechenbeispiel: Stuttgart
Situation: Du mietest eine 65-m²-Wohnung in Stuttgart-West (mittlere bis gute Lage), Baujahr 1975.
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 12,00 €/m² |
| Maximal zulässig (+ 10 %) | 12,00 × 1,10 = 13,20 €/m² |
| Maximal zulässige Gesamtmiete | 13,20 × 65 = 858,00 € |
| Tatsächliche Miete | 1.040,00 € (= 16,00 €/m²) |
| Überhöhung pro Monat | 182,00 € |
Das sind 2.184 € im Jahr zu viel! Bei einer Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn kannst du die gesamte Differenz seit Mietbeginn zurückfordern.
Rechenbeispiel: Freiburg
Situation: 50-m²-Wohnung in Freiburg-Wiehre (gute Lage), Baujahr 2000.
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 12,50 €/m² |
| Maximal zulässig (+ 10 %) | 12,50 × 1,10 = 13,75 €/m² |
| Maximal zulässige Gesamtmiete | 13,75 × 50 = 687,50 € |
| Tatsächliche Miete | 800,00 € (= 16,00 €/m²) |
| Überhöhung pro Monat | 112,50 € |
Mietpreisbremse + Kappungsgrenze + Kündigungssperrfrist
In den 130 BaWü-Kommunen gelten drei Schutzregeln:
| Regel | Details |
|---|---|
| Mietpreisbremse | Max. 10 % über Vergleichsmiete bei Neuvermietung |
| Kappungsgrenze | Max. 15 % Mieterhöhung in 3 Jahren (statt 20 %) |
| Kündigungssperrfrist | 5 Jahre bei Umwandlung in Eigentum (statt 3 Jahre) |
Was tun als Mieter in Baden-Württemberg?
Schritt 1: Prüfe, ob deine Kommune dabei ist
Schau in der offiziellen Verordnung nach oder frage bei deinem Rathaus. Die Liste aller 130 Kommunen findest du auf mlw.baden-wuerttemberg.de.
Schritt 2: Finde deinen Mietspiegel
Qualifizierte Mietspiegel gibt es u.a. für:
- Stuttgart stuttgart.de
- Freiburg freiburg.de
- Heidelberg heidelberg.de
- Karlsruhe karlsruhe.de
- Tübingen tuebingen.de
- Ulm ulm.de
Schritt 3: Berechne die maximal zulässige Miete
Vergleichsmiete × 1,10 = dein Maximum.
Schritt 4: Rüge und Rückforderung
Bei Überhöhung: Schriftliche Rüge an den Vermieter (§556g BGB) → Miete senken → Differenz zurückfordern.
MieterGenie prüft deine Miete in allen 130 Baden-Württembergischen Kommunen, kostenlos und in wenigen Minuten. Egal ob Stuttgart, Freiburg, Heidelberg oder eine kleinere Gemeinde.
Warum nur bis Ende 2026?
Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse zunächst nur um ein Jahr verlängert, obwohl der Bund die Ermächtigung bis Ende 2029 verlängert hat. Ministerin Nicole Razavi (CDU): „Mir wäre es am liebsten, wenn wir dieses Instrument nicht bräuchten."
Die kurze Laufzeit bedeutet:
- Die Gebietskulisse wird voraussichtlich 2026 erneut überprüft
- Eine Verlängerung bis 2029 ist wahrscheinlich, aber nicht sicher
- Kommunen können bei der nächsten Überprüfung neu hinzukommen oder herausfallen
Für dich als Mieter heißt das: Nutze deine Rechte jetzt! Wenn die Mietpreisbremse Ende 2026 auslaufen sollte, betrifft das nur zukünftige Mietverträge. Deine Ansprüche aus bestehenden Verträgen bleiben bestehen.
Baden-Württemberg im Bundesvergleich
| Bundesland | Gemeinden | Gültig bis | Kündigungssperrfrist |
|---|---|---|---|
| Bayern | 285 | 31.12.2029 | 10 Jahre |
| Baden-Württemberg | 130 | 31.12.2026 | 5 Jahre |
| NRW | 57 | 31.12.2029 | 8 Jahre |
| Niedersachsen | 57 | 31.12.2029 | , |
| Hessen | 49 | 25.11.2026 | , |
BaWü liegt bei der Anzahl der Gemeinden auf Platz 2, allerdings mit der kürzesten Laufzeit und der niedrigsten Kündigungssperrfrist unter den großen Flächenländern.
Fazit: BaWü erweitert den Schutz: aber nur befristet
Die Ausweitung auf 130 Kommunen ist ein deutliches Signal: Der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg bleibt angespannt. Gleichzeitig zeigt die kurze Laufzeit von nur einem Jahr, dass die Landesregierung die Mietpreisbremse eher als Übergangslösung sieht.
Für dich als Mieter heißt das: Jetzt prüfen, jetzt handeln. Deine Rechte gelten. Und jeder Monat, den du wartest, ist bares Geld, das du nicht zurückbekommst.
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BaWü vs. Bayern: Was Mieter wissen sollten
Wer in Süddeutschland wohnt, kennt den Vergleich: Bayern hat 285 Gemeinden mit Mietpreisbremse, BaWü nur 130. Und Bayern läuft bis 2029, BaWü nur bis Ende 2026. Warum?
Der Unterschied liegt im politischen Willen und in der Methodik. Bayern hat systematisch alle 2.056 Gemeinden untersucht und eine breite Gebietskulisse erstellt. BaWü war dabei konservativer. Und Ministerin Razavi (CDU) hat deutlich gemacht, dass sie die Mietpreisbremse lieber heute als morgen abschaffen würde.
Was das für dich bedeutet:
Wenn du in einer der 130 BaWü-Gemeinden wohnst, hast du bis Ende 2026 denselben Schutz wie Bayern. Aber du solltest jetzt handeln, nicht in einem Jahr. Eine Verlängerung bis 2029 ist zwar wahrscheinlich, aber nicht garantiert.
Neue Gemeinden seit 2026: Wo lohnt die Prüfung besonders?
84 neue Gemeinden sind in die Gebietskulisse aufgenommen worden. Diese Mieter hatten bisher keinen Schutz. Und haben möglicherweise einen Mietvertrag, der die neue Grenze überschreitet.
Einige der wichtigsten Neuaufnahmen:
| Gemeinde | Landkreis | Typische Miete €/m² |
|---|---|---|
| Böblingen | Landkreis Böblingen | 10,00, 13,50 |
| Sindelfingen | Landkreis Böblingen | 9,50, 13,00 |
| Filderstadt | Landkreis Esslingen | 10,00, 13,50 |
| Ostfildern | Landkreis Esslingen | 10,50, 14,00 |
| Göppingen | Landkreis Göppingen | 8,50, 11,00 |
| Metzingen | Landkreis Reutlingen | 8,50, 11,50 |
Mieter in diesen neu aufgenommenen Gemeinden, die vor 2026 einen Mietvertrag geschlossen haben, können die Mietpreisbremse für die Zeit ab ihrem Mietbeginn (wenn die Gemeinde damals noch nicht dabei war) nicht rückwirkend geltend machen. Hier gilt die Bremse erst ab dem 1. Januar 2026.
Rechenbeispiel: Böblingen, Einzug März 2026
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Wohnung | 65 m², Baujahr 1985, mittlere Lage |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | 10,50 €/m² |
| Maximal zulässig (+ 10 %) | 11,55 €/m² |
| Maximal zulässige Gesamtmiete | 751,50 € |
| Tatsächliche Miete | 890,00 € (= 13,69 €/m²) |
| Überhöhung pro Monat | 138,50 € |
In Böblingen, das erst 2026 aufgenommen wurde, gilt die Bremse nun. Mieter in neu aufgenommenen Gemeinden sollten ihre aktuellen oder bald abzuschließenden Mietverträge genau prüfen.
Wohnst du in einer neu aufgenommenen Gemeinde in BaWü? MieterGenie prüft deine Miete, egal ob Stuttgart, Böblingen oder eine der 84 neuen Kommunen.
Was Mieter in BaWü jetzt tun sollten
Baden-Württemberg hat eine der aktivsten Mietrechtsszenen in Deutschland, trotzdem nutzen viele Mieter ihre Rechte nicht. Das liegt meist daran, dass der erste Schritt unbekannt ist.
Für Mieter in etablierten Gemeinden (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Mannheim etc.): Wenn du 2023 oder später eingezogen bist, hast du gute Chancen, Überzahlungen zurückzubekommen. Die 30-Monats-Rückforderungsfrist läuft noch. Warte nicht bis sie abläuft.
Für Mieter in neu aufgenommenen Gemeinden (ab 1.1.2026): Die Mietpreisbremse gilt für neue Mietverträge ab sofort. Wenn du gerade einen Mietvertrag abschließt oder bereits unterschrieben hast, prüfe die Miethöhe gegen den lokalen Mietspiegel. Liegt die Miete mehr als 10 % darüber, hast du ab dem ersten Monat ein Rügerecht.
Für alle anderen: Auch wenn du schon länger wohnst und die Rückforderungsfrist abgelaufen ist, kannst du die Mietpreisbremse für die Zukunft nutzen. Eine Rüge heute stoppt die Überzahlung ab sofort, du zahlst nur noch das zulässige Niveau.
Der häufigste Fehler in BaWü
Mieter in Baden-Württemberg zahlen oft zu viel, weil sie die Überschreitung als "normal" akzeptieren, gerade in Universitätsstädten wie Tübingen, Freiburg oder Heidelberg. "Der Markt ist halt so" ist kein rechtliches Argument. Die Mietpreisbremse ist es.
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Praktische Schritte für Baden-Württemberg: So nutzt du die Mietpreisbremse
Theorie ist gut. Praxis ist besser. So gehst du in Baden-Württemberg konkret vor.
Schritt 1: Mietspiegel Baden-Württemberg finden. Der aktuelle Mietspiegel ist die Grundlage. Such ihn auf der Website der Stadt oder über Google: "Baden-Württemberg Mietspiegel 2024". Er ist kostenlos zugänglich.
Schritt 2: Deine Wohnung einordnen. Wohnfläche, Baujahr-Kategorie, Lage, Ausstattung. Der Mietspiegel gibt dir eine Tabelle. Dein Wert ergibt den Nettokaltmieten-Benchmark.
Schritt 3: Obergrenze berechnen. Benchmark-Wert × 1,1 (Mietpreisbremse erlaubt 10 % Aufschlag). Das ist dein Höchstbetrag.
Schritt 4: Vergleichen. Liegt deine aktuelle Kaltmiete über dieser Grenze? Wie viel drüber? Das ist dein monatliches Rückforderungspotenzial.
Schritt 5: Rüge stellen. Schriftlich, mit konkreter Überschreitung, an deinen Vermieter. Ab Zugang der Rüge läuft dein Rückforderungsanspruch.
Baden-Württemberg hat mit über 90 Städten eine der umfangreichsten Mietpreisbremse-Verordnungen in Deutschland.
Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
Kann ich die zu viel bezahlte Miete auch rückwirkend zurückfordern? Ja, aber nur ab dem Zeitpunkt der qualifizierten Rüge. Für Miete die du vor der Rüge bezahlt hast, gibt es nichts zurück. Deshalb: Rüge so früh wie möglich stellen.
Was wenn mein Vermieter die Auskunft verweigert? Du hast ein gesetzliches Auskunftsrecht (§556g Abs. 3 BGB). Der Vermieter muss dir mitteilen, auf welcher Grundlage er die Miethöhe festgesetzt hat. Verweigert er das, ist das ein weiteres Indiz für eine Überschreitung.
Muss ich einen Anwalt einschalten? Für die Rüge selbst nicht. Erst wenn der Vermieter widerspricht und die Auseinandersetzung eskaliert, lohnt sich ein Anwalt oder die Mitgliedschaft im Mieterverein. Für die erste Prüfung reicht MieterGenie.
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