Mietpreisbremse Baden-Württemberg: Alle Städte 2026

Mietpreisbremse12 Min. LesezeitAktualisiert: 05.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 05.02.2026
Mietpreisbremse Baden-Württemberg: Alle Städte 2026

📋 TL;DR

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 1. Januar 2026 in 130 Städten und Gemeinden — vorher waren es 89. Große Änderung: 84 Kommunen kommen neu dazu, 43 fallen raus (u.a. Mannheim und Konstanz). Die Verordnung gilt zunächst nur bis Ende 2026. Kappungsgrenze 15 %, Kündigungssperrfrist 5 Jahre.

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Mietpreisbremse Baden-Württemberg 2026: Was sich geändert hat

Baden-Württemberg hat seine Mietpreisbremse zum 1. Januar 2026 erneuert, mit einer deutlich vergrößerten Gebietskulisse: Statt 89 sind nun 130 Städte und Gemeinden betroffen. Gleichzeitig fallen einige bekannte Städte wie Mannheim und Konstanz heraus.

In diesem Artikel erfährst du, welche Städte dabei sind, welche rausfallen und was das für dich als Mieter bedeutet.

💡

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg gilt seit 01.01.2026 in 130 Kommunen. Neu: 84 Kommunen kommen dazu, 43 fallen weg. Die Verordnung gilt zunächst nur bis 31.12.2026.

Die wichtigsten Eckdaten

DetailInfo
BundeslandBaden-Württemberg
VerordnungMietpreisbegrenzungsverordnung (MietBegrVO BW)
Beschluss16.12.2025 (Landeskabinett)
In Kraft seit01.01.2026
Gültig bis31.12.2026 (zunächst nur 1 Jahr!)
Anzahl Kommunen130 (vorher: 89)
Neu aufgenommen84 Kommunen
Herausgefallen43 Kommunen
Geblieben46 Kommunen
Kappungsgrenze15 % in 3 Jahren
Kündigungssperrfrist5 Jahre
GutachterInstitut FUB (Hamburg)
⚠️

Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse zunächst nur um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Nicht wie Bayern und NRW bis 2029. Eine weitere Verlängerung ist aber wahrscheinlich.

Große Städte in der Gebietskulisse

Diese Großstädte sind weiterhin dabei:

StadtØ Miete €/m² (Bestand)Status
Stuttgart10,50, 15,00✅ weiterhin dabei
Freiburg10,00, 14,50✅ weiterhin dabei
Heidelberg10,50, 15,00✅ weiterhin dabei
Tübingen10,00, 14,00✅ weiterhin dabei
Ulm9,50, 13,00✅ weiterhin dabei
Karlsruhe9,50, 13,00✅ weiterhin dabei
Reutlingen9,00, 12,00✅ weiterhin dabei
Heilbronn9,00, 12,00✅ weiterhin dabei
Pforzheim8,50, 11,00prüfen

Diese Städte sind NEU dabei:

StadtRegion
BöblingenLandkreis Böblingen
OstfildernLandkreis Esslingen
GöppingenLandkreis Göppingen
MetzingenLandkreis Reutlingen
FilderstadtLandkreis Esslingen
SindelfingenLandkreis Böblingen

Diese Städte fallen RAUS:

StadtGrund
MannheimKriterien nicht mehr erfüllt
KonstanzKriterien nicht mehr erfüllt
Bietigheim-BissingenKriterien nicht mehr erfüllt
Leinfelden-EchterdingenKriterien nicht mehr erfüllt
NeckarsulmKriterien nicht mehr erfüllt
KehlKriterien nicht mehr erfüllt
WaiblingenKriterien nicht mehr erfüllt
💡

Dass eine Stadt herausfällt, bedeutet nicht, dass die Mieten dort günstig sind. Es bedeutet lediglich, dass die fünf statistischen Kriterien für einen „angespannten Wohnungsmarkt" nicht mehr in ausreichendem Maß erfüllt sind.

Regionale Übersicht: Wo gilt die Mietpreisbremse in BaWü?

Region Stuttgart

Die Region Stuttgart hat die höchste Dichte an betroffenen Kommunen:

Kreisfreie Stadt: Stuttgart

Landkreise:

  • Esslingen: Esslingen, Ostfildern, Filderstadt, Nürtingen, Kirchheim u.T., Plochingen, Wendlingen
  • Böblingen: Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg
  • Ludwigsburg: Ludwigsburg, Kornwestheim, Remseck, Asperg, Ditzingen
  • Rems-Murr-Kreis: Winnenden, Fellbach, Schorndorf (teilw.)
  • Göppingen: Göppingen

Region Freiburg / Südbaden

Kreisfreie Stadt: Freiburg

Landkreise:

  • Breisgau-Hochschwarzwald: Bad Krozingen, Breisach, Müllheim, Staufen
  • Emmendingen: Emmendingen
  • Ortenaukreis: Offenburg, Lahr

Region Heidelberg / Rhein-Neckar

Kreisfreie Städte: Heidelberg

Landkreise:

  • Rhein-Neckar-Kreis: Schwetzingen, Weinheim, Wiesloch, Leimen, Ladenburg, Eppelheim, Dossenheim, Schriesheim

Wichtig: Mannheim ist seit 2026 nicht mehr in der Gebietskulisse!

Region Karlsruhe

Kreisfreie Stadt: Karlsruhe

Landkreise:

  • Karlsruhe: Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Bruchsal (teilw.)
  • Rastatt: Baden-Baden, Rastatt

Region Tübingen / Reutlingen

Kreisfreie Stadt: Landkreise:

  • Tübingen: Tübingen, Rottenburg
  • Reutlingen: Reutlingen, Metzingen

Region Ulm / Bodensee

Kreisfreie Stadt: Ulm

Landkreise:

  • Alb-Donau-Kreis: Blaustein, Dornstadt
  • Bodenseekreis: Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang
  • Ravensburg: Ravensburg, Weingarten

Die fünf Kriterien für angespannte Wohnungsmärkte

Baden-Württemberg nutzt ein transparentes Verfahren mit fünf gleichgewichteten Indikatoren:

Nr.IndikatorWas wird gemessen?
1WohnungsversorgungsgradAngebot vs. Nachfrage
2Wohnungsversorgung für NeubürgerNeubau vs. Haushaltsentwicklung
3MietbelastungsquoteEinkommen vs. Bruttowarmmiete
4Höhe & Entwicklung der AngebotsmietenMietpreisentwicklung über Jahre
5MietpreisdifferenzBestands- vs. Neuvermietungsmieten

Regel: Sind mindestens 4 von 5 Indikatoren erfüllt, gilt der Wohnungsmarkt als angespannt.

Das Gutachten des Instituts FUB (Hamburg) hat alle 1.101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg untersucht, die Daten sind auf der Webseite des Ministeriums öffentlich einsehbar.

Rechenbeispiel: Stuttgart

Situation: Du mietest eine 65-m²-Wohnung in Stuttgart-West (mittlere bis gute Lage), Baujahr 1975.

SchrittBerechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete12,00 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)12,00 × 1,10 = 13,20 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete13,20 × 65 = 858,00 €
Tatsächliche Miete1.040,00 € (= 16,00 €/m²)
Überhöhung pro Monat182,00 €
⚠️

Das sind 2.184 € im Jahr zu viel! Bei einer Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn kannst du die gesamte Differenz seit Mietbeginn zurückfordern.

Rechenbeispiel: Freiburg

Situation: 50-m²-Wohnung in Freiburg-Wiehre (gute Lage), Baujahr 2000.

SchrittBerechnung
Ortsübliche Vergleichsmiete12,50 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)12,50 × 1,10 = 13,75 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete13,75 × 50 = 687,50 €
Tatsächliche Miete800,00 € (= 16,00 €/m²)
Überhöhung pro Monat112,50 €

Mietpreisbremse + Kappungsgrenze + Kündigungssperrfrist

In den 130 BaWü-Kommunen gelten drei Schutzregeln:

RegelDetails
MietpreisbremseMax. 10 % über Vergleichsmiete bei Neuvermietung
KappungsgrenzeMax. 15 % Mieterhöhung in 3 Jahren (statt 20 %)
Kündigungssperrfrist5 Jahre bei Umwandlung in Eigentum (statt 3 Jahre)

Was tun als Mieter in Baden-Württemberg?

Schritt 1: Prüfe, ob deine Kommune dabei ist

Schau in der offiziellen Verordnung nach oder frage bei deinem Rathaus. Die Liste aller 130 Kommunen findest du auf mlw.baden-wuerttemberg.de.

Schritt 2: Finde deinen Mietspiegel

Qualifizierte Mietspiegel gibt es u.a. für:

Schritt 3: Berechne die maximal zulässige Miete

Vergleichsmiete × 1,10 = dein Maximum.

Schritt 4: Rüge und Rückforderung

Bei Überhöhung: Schriftliche Rüge an den Vermieter (§556g BGB) → Miete senken → Differenz zurückfordern.

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Warum nur bis Ende 2026?

Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse zunächst nur um ein Jahr verlängert, obwohl der Bund die Ermächtigung bis Ende 2029 verlängert hat. Ministerin Nicole Razavi (CDU): „Mir wäre es am liebsten, wenn wir dieses Instrument nicht bräuchten."

Die kurze Laufzeit bedeutet:

  • Die Gebietskulisse wird voraussichtlich 2026 erneut überprüft
  • Eine Verlängerung bis 2029 ist wahrscheinlich, aber nicht sicher
  • Kommunen können bei der nächsten Überprüfung neu hinzukommen oder herausfallen
💡

Für dich als Mieter heißt das: Nutze deine Rechte jetzt! Wenn die Mietpreisbremse Ende 2026 auslaufen sollte, betrifft das nur zukünftige Mietverträge. Deine Ansprüche aus bestehenden Verträgen bleiben bestehen.

Baden-Württemberg im Bundesvergleich

BundeslandGemeindenGültig bisKündigungssperrfrist
Bayern28531.12.202910 Jahre
Baden-Württemberg13031.12.20265 Jahre
NRW5731.12.20298 Jahre
Niedersachsen5731.12.2029,
Hessen4925.11.2026,

BaWü liegt bei der Anzahl der Gemeinden auf Platz 2, allerdings mit der kürzesten Laufzeit und der niedrigsten Kündigungssperrfrist unter den großen Flächenländern.

Fazit: BaWü erweitert den Schutz: aber nur befristet

Die Ausweitung auf 130 Kommunen ist ein deutliches Signal: Der Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg bleibt angespannt. Gleichzeitig zeigt die kurze Laufzeit von nur einem Jahr, dass die Landesregierung die Mietpreisbremse eher als Übergangslösung sieht.

Für dich als Mieter heißt das: Jetzt prüfen, jetzt handeln. Deine Rechte gelten. Und jeder Monat, den du wartest, ist bares Geld, das du nicht zurückbekommst.

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BaWü vs. Bayern: Was Mieter wissen sollten

Wer in Süddeutschland wohnt, kennt den Vergleich: Bayern hat 285 Gemeinden mit Mietpreisbremse, BaWü nur 130. Und Bayern läuft bis 2029, BaWü nur bis Ende 2026. Warum?

Der Unterschied liegt im politischen Willen und in der Methodik. Bayern hat systematisch alle 2.056 Gemeinden untersucht und eine breite Gebietskulisse erstellt. BaWü war dabei konservativer. Und Ministerin Razavi (CDU) hat deutlich gemacht, dass sie die Mietpreisbremse lieber heute als morgen abschaffen würde.

Was das für dich bedeutet:

Wenn du in einer der 130 BaWü-Gemeinden wohnst, hast du bis Ende 2026 denselben Schutz wie Bayern. Aber du solltest jetzt handeln, nicht in einem Jahr. Eine Verlängerung bis 2029 ist zwar wahrscheinlich, aber nicht garantiert.

Neue Gemeinden seit 2026: Wo lohnt die Prüfung besonders?

84 neue Gemeinden sind in die Gebietskulisse aufgenommen worden. Diese Mieter hatten bisher keinen Schutz. Und haben möglicherweise einen Mietvertrag, der die neue Grenze überschreitet.

Einige der wichtigsten Neuaufnahmen:

GemeindeLandkreisTypische Miete €/m²
BöblingenLandkreis Böblingen10,00, 13,50
SindelfingenLandkreis Böblingen9,50, 13,00
FilderstadtLandkreis Esslingen10,00, 13,50
OstfildernLandkreis Esslingen10,50, 14,00
GöppingenLandkreis Göppingen8,50, 11,00
MetzingenLandkreis Reutlingen8,50, 11,50

Mieter in diesen neu aufgenommenen Gemeinden, die vor 2026 einen Mietvertrag geschlossen haben, können die Mietpreisbremse für die Zeit ab ihrem Mietbeginn (wenn die Gemeinde damals noch nicht dabei war) nicht rückwirkend geltend machen. Hier gilt die Bremse erst ab dem 1. Januar 2026.

Rechenbeispiel: Böblingen, Einzug März 2026

SchrittBerechnung
Wohnung65 m², Baujahr 1985, mittlere Lage
Ortsübliche Vergleichsmiete10,50 €/m²
Maximal zulässig (+ 10 %)11,55 €/m²
Maximal zulässige Gesamtmiete751,50 €
Tatsächliche Miete890,00 € (= 13,69 €/m²)
Überhöhung pro Monat138,50 €

In Böblingen, das erst 2026 aufgenommen wurde, gilt die Bremse nun. Mieter in neu aufgenommenen Gemeinden sollten ihre aktuellen oder bald abzuschließenden Mietverträge genau prüfen.

Wohnst du in einer neu aufgenommenen Gemeinde in BaWü? MieterGenie prüft deine Miete, egal ob Stuttgart, Böblingen oder eine der 84 neuen Kommunen.


Was Mieter in BaWü jetzt tun sollten

Baden-Württemberg hat eine der aktivsten Mietrechtsszenen in Deutschland, trotzdem nutzen viele Mieter ihre Rechte nicht. Das liegt meist daran, dass der erste Schritt unbekannt ist.

Für Mieter in etablierten Gemeinden (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Mannheim etc.): Wenn du 2023 oder später eingezogen bist, hast du gute Chancen, Überzahlungen zurückzubekommen. Die 30-Monats-Rückforderungsfrist läuft noch. Warte nicht bis sie abläuft.

Für Mieter in neu aufgenommenen Gemeinden (ab 1.1.2026): Die Mietpreisbremse gilt für neue Mietverträge ab sofort. Wenn du gerade einen Mietvertrag abschließt oder bereits unterschrieben hast, prüfe die Miethöhe gegen den lokalen Mietspiegel. Liegt die Miete mehr als 10 % darüber, hast du ab dem ersten Monat ein Rügerecht.

Für alle anderen: Auch wenn du schon länger wohnst und die Rückforderungsfrist abgelaufen ist, kannst du die Mietpreisbremse für die Zukunft nutzen. Eine Rüge heute stoppt die Überzahlung ab sofort, du zahlst nur noch das zulässige Niveau.

Der häufigste Fehler in BaWü

Mieter in Baden-Württemberg zahlen oft zu viel, weil sie die Überschreitung als "normal" akzeptieren, gerade in Universitätsstädten wie Tübingen, Freiburg oder Heidelberg. "Der Markt ist halt so" ist kein rechtliches Argument. Die Mietpreisbremse ist es.

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Praktische Schritte für Baden-Württemberg: So nutzt du die Mietpreisbremse

Theorie ist gut. Praxis ist besser. So gehst du in Baden-Württemberg konkret vor.

Schritt 1: Mietspiegel Baden-Württemberg finden. Der aktuelle Mietspiegel ist die Grundlage. Such ihn auf der Website der Stadt oder über Google: "Baden-Württemberg Mietspiegel 2024". Er ist kostenlos zugänglich.

Schritt 2: Deine Wohnung einordnen. Wohnfläche, Baujahr-Kategorie, Lage, Ausstattung. Der Mietspiegel gibt dir eine Tabelle. Dein Wert ergibt den Nettokaltmieten-Benchmark.

Schritt 3: Obergrenze berechnen. Benchmark-Wert × 1,1 (Mietpreisbremse erlaubt 10 % Aufschlag). Das ist dein Höchstbetrag.

Schritt 4: Vergleichen. Liegt deine aktuelle Kaltmiete über dieser Grenze? Wie viel drüber? Das ist dein monatliches Rückforderungspotenzial.

Schritt 5: Rüge stellen. Schriftlich, mit konkreter Überschreitung, an deinen Vermieter. Ab Zugang der Rüge läuft dein Rückforderungsanspruch.

Baden-Württemberg hat mit über 90 Städten eine der umfangreichsten Mietpreisbremse-Verordnungen in Deutschland.

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Kann ich die zu viel bezahlte Miete auch rückwirkend zurückfordern? Ja, aber nur ab dem Zeitpunkt der qualifizierten Rüge. Für Miete die du vor der Rüge bezahlt hast, gibt es nichts zurück. Deshalb: Rüge so früh wie möglich stellen.

Was wenn mein Vermieter die Auskunft verweigert? Du hast ein gesetzliches Auskunftsrecht (§556g Abs. 3 BGB). Der Vermieter muss dir mitteilen, auf welcher Grundlage er die Miethöhe festgesetzt hat. Verweigert er das, ist das ein weiteres Indiz für eine Überschreitung.

Muss ich einen Anwalt einschalten? Für die Rüge selbst nicht. Erst wenn der Vermieter widerspricht und die Auseinandersetzung eskaliert, lohnt sich ein Anwalt oder die Mitgliedschaft im Mieterverein. Für die erste Prüfung reicht MieterGenie.

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Tags:MietpreisbremseBaden-WürttembergMietrecht BaWü