Zu viel Miete gezahlt? So holst du Geld zurück

Mietpreisbremse11 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Wenn deine Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kannst du die Differenz zurückfordern. Voraussetzung: Du musst deinen Vermieter schriftlich rügen (§556g BGB). Bei Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn bekommst du alles ab Vertragsbeginn zurück. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Zu viel Miete gezahlt? Dein Geld zurückholen — so geht's

Wusstest du, dass in Berlin schätzungsweise 98 % der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen? Trotzdem nutzen nur rund 2,4 % der Mieter ihre Rechte. Das bedeutet: Millionen von Mietern zahlen jeden Monat zu viel — und könnten Geld zurückbekommen.

💡

Laut Mietpreisbremse (§556d BGB) darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Alles darüber kannst du zurückfordern.

Schritt 1: Prüfe, ob die Mietpreisbremse bei dir gilt

Die Mietpreisbremse gilt 2026 in 13 von 16 Bundesländern und 627 Städten und Gemeinden. Sie greift nur bei Neuvermietungen — also wenn du nach Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnung eingezogen bist.

Nicht betroffen sind:

  • Neubauten (Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014)
  • Umfassend modernisierte Wohnungen
  • Wohnungen, bei denen die Vormiete bereits höher war (wenn der Vermieter dich vor Vertragsschluss darüber informiert hat)

Schritt 2: Berechne die zulässige Miete

Die Formel ist einfach:

Zulässige Miete = Ortsübliche Vergleichsmiete × 1,10

Die ortsübliche Vergleichsmiete findest du im qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt.

Rechenbeispiel

Wert
Ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel10,50 €/m²
Zulässige Miete (+ 10 %)11,55 €/m²
Deine tatsächliche Miete14,00 €/m²
Überhöhung pro m²2,45 €/m²
Wohnungsgröße65 m²
Überzahlung pro Monat159,25 €
Überzahlung pro Jahr1.911,00 €
⚠️

Diese Berechnung ist nur ein erster Anhaltspunkt. Faktoren wie Lage, Baujahr, Ausstattung und energetischer Zustand beeinflussen die Vergleichsmiete. Lass deine Miete professionell prüfen!

Schritt 3: Rüge den Vermieter

Um zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, musst du eine qualifizierte Rüge an deinen Vermieter senden (§556g Abs. 2 BGB).

Was muss in der Rüge stehen?

  1. Dein Name, Adresse und Mietvertragsdaten
  2. Hinweis, dass die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt
  3. Die Höhe der zulässigen Miete (mit Bezug auf den Mietspiegel)
  4. Aufforderung zur Rückzahlung der Differenz
  5. Fristsetzung (z. B. 14 Tage)

Wann rügen? Die 30-Monats-Regel

Für Mietverträge, die ab dem 1. April 2020 geschlossen wurden, gilt:

Zeitpunkt der RügeRückforderung ab ...
Innerhalb von 30 Monaten nach MietbeginnAb Mietbeginn (rückwirkend)
Nach 30 MonatenNur ab Zugang der Rüge

Je früher du rügst, desto mehr Geld kannst du zurückfordern. Bei einer Überzahlung von 159 € pro Monat und 24 Monaten Rückstand sind das 3.816 €!

Schritt 4: Warte auf die Reaktion des Vermieters

Nach der Rüge gibt es typischerweise drei Szenarien:

  1. Vermieter akzeptiert: Er senkt die Miete und zahlt die Differenz zurück
  2. Vermieter widerspricht: Er beruft sich auf eine Ausnahme (Vormiete, Modernisierung, Neubau)
  3. Vermieter reagiert nicht: Du kannst die Überzahlung mit zukünftigen Mieten verrechnen oder rechtliche Schritte einleiten

Auskunftspflicht des Vermieters

Wichtig: Der Vermieter muss dich vor Vertragsschluss über Ausnahmen informiert haben (§556g Abs. 1a BGB). Hat er das nicht getan, kann er sich nicht auf die Ausnahme berufen.

Verjährung: Wie lange habe ich Zeit?

Für Rückforderungsansprüche aus der Mietpreisbremse gilt die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren (§195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Du hast im März 2024 zu viel gezahlt. Die Verjährung beginnt am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

Was kostet die Rückforderung?

OptionKostenVorteil
MieterGenie24,95 € einmaligSchnell, rechtssicher, inkl. Rügeschreiben
Mieterverein50–100 €/Jahr MitgliedschaftPersönliche Beratung
Rechtsanwalt200–500 € (Erstberatung)Individuelle Rechtsberatung
Selbst machenKostenlosRisiko von Formfehlern

Auch die Kaution zurückfordern!

Wusstest du? Wenn deine Miete zu hoch war, ist wahrscheinlich auch deine Kaution zu hoch. Denn die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen. War die Miete überhöht, hast du auch einen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der Kaution.

Fazit: Hol dir dein Geld zurück

Millionen Mieter zahlen jeden Monat zu viel. Die Rückforderung ist dein gutes Recht — und einfacher als du denkst:

  1. Prüfe, ob die Mietpreisbremse bei dir gilt
  2. Berechne die zulässige Miete
  3. Sende eine Rüge an deinen Vermieter
  4. Fordere die Differenz zurück

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