Zu viel Miete gezahlt? Dein Geld zurückholen — so geht's
Wusstest du, dass in Berlin schätzungsweise 98 % der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen? Trotzdem nutzen nur rund 2,4 % der Mieter ihre Rechte. Das bedeutet: Millionen von Mietern zahlen jeden Monat zu viel — und könnten Geld zurückbekommen.
Laut Mietpreisbremse (§556d BGB) darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Alles darüber kannst du zurückfordern.
Schritt 1: Prüfe, ob die Mietpreisbremse bei dir gilt
Die Mietpreisbremse gilt 2026 in 13 von 16 Bundesländern und 627 Städten und Gemeinden. Sie greift nur bei Neuvermietungen — also wenn du nach Inkrafttreten der jeweiligen Landesverordnung eingezogen bist.
Nicht betroffen sind:
- Neubauten (Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014)
- Umfassend modernisierte Wohnungen
- Wohnungen, bei denen die Vormiete bereits höher war (wenn der Vermieter dich vor Vertragsschluss darüber informiert hat)
Schritt 2: Berechne die zulässige Miete
Die Formel ist einfach:
Zulässige Miete = Ortsübliche Vergleichsmiete × 1,10
Die ortsübliche Vergleichsmiete findest du im qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt.
Rechenbeispiel
| Wert | |
|---|---|
| Ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel | 10,50 €/m² |
| Zulässige Miete (+ 10 %) | 11,55 €/m² |
| Deine tatsächliche Miete | 14,00 €/m² |
| Überhöhung pro m² | 2,45 €/m² |
| Wohnungsgröße | 65 m² |
| Überzahlung pro Monat | 159,25 € |
| Überzahlung pro Jahr | 1.911,00 € |
Diese Berechnung ist nur ein erster Anhaltspunkt. Faktoren wie Lage, Baujahr, Ausstattung und energetischer Zustand beeinflussen die Vergleichsmiete. Lass deine Miete professionell prüfen!
Schritt 3: Rüge den Vermieter
Um zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, musst du eine qualifizierte Rüge an deinen Vermieter senden (§556g Abs. 2 BGB).
Was muss in der Rüge stehen?
- Dein Name, Adresse und Mietvertragsdaten
- Hinweis, dass die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt
- Die Höhe der zulässigen Miete (mit Bezug auf den Mietspiegel)
- Aufforderung zur Rückzahlung der Differenz
- Fristsetzung (z. B. 14 Tage)
Wann rügen? Die 30-Monats-Regel
Für Mietverträge, die ab dem 1. April 2020 geschlossen wurden, gilt:
| Zeitpunkt der Rüge | Rückforderung ab ... |
|---|---|
| Innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn | Ab Mietbeginn (rückwirkend) |
| Nach 30 Monaten | Nur ab Zugang der Rüge |
Je früher du rügst, desto mehr Geld kannst du zurückfordern. Bei einer Überzahlung von 159 € pro Monat und 24 Monaten Rückstand sind das 3.816 €!
Schritt 4: Warte auf die Reaktion des Vermieters
Nach der Rüge gibt es typischerweise drei Szenarien:
- Vermieter akzeptiert: Er senkt die Miete und zahlt die Differenz zurück
- Vermieter widerspricht: Er beruft sich auf eine Ausnahme (Vormiete, Modernisierung, Neubau)
- Vermieter reagiert nicht: Du kannst die Überzahlung mit zukünftigen Mieten verrechnen oder rechtliche Schritte einleiten
Auskunftspflicht des Vermieters
Wichtig: Der Vermieter muss dich vor Vertragsschluss über Ausnahmen informiert haben (§556g Abs. 1a BGB). Hat er das nicht getan, kann er sich nicht auf die Ausnahme berufen.
Verjährung: Wie lange habe ich Zeit?
Für Rückforderungsansprüche aus der Mietpreisbremse gilt die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren (§195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: Du hast im März 2024 zu viel gezahlt. Die Verjährung beginnt am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.
Was kostet die Rückforderung?
| Option | Kosten | Vorteil |
|---|---|---|
| MieterGenie | 24,95 € einmalig | Schnell, rechtssicher, inkl. Rügeschreiben |
| Mieterverein | 50–100 €/Jahr Mitgliedschaft | Persönliche Beratung |
| Rechtsanwalt | 200–500 € (Erstberatung) | Individuelle Rechtsberatung |
| Selbst machen | Kostenlos | Risiko von Formfehlern |
Auch die Kaution zurückfordern!
Wusstest du? Wenn deine Miete zu hoch war, ist wahrscheinlich auch deine Kaution zu hoch. Denn die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen. War die Miete überhöht, hast du auch einen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der Kaution.
Fazit: Hol dir dein Geld zurück
Millionen Mieter zahlen jeden Monat zu viel. Die Rückforderung ist dein gutes Recht — und einfacher als du denkst:
- Prüfe, ob die Mietpreisbremse bei dir gilt
- Berechne die zulässige Miete
- Sende eine Rüge an deinen Vermieter
- Fordere die Differenz zurück
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