Kappungsgrenze Mieterhöhung 2026 – Was erlaubt ist

Mietrecht7 Min. LesezeitAktualisiert: 20.05.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 20.05.2026
Kappungsgrenze Mieterhöhung 2026 – Was erlaubt ist

📋 TL;DR

MieterGenie erklärt: Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 % in 3 Jahren ([§558 Abs. 3 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html)). In [über 500 Städten](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html) mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die abgesenkte Grenze von 15 %. Modernisierungsmieterhöhungen ([§559 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)) zählen nicht mit.

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Kappungsgrenze Mieterhöhung 2026: Der vollständige Ratgeber

Wie viel darf dein Vermieter deine Miete erhöhen? Die Antwort ist gesetzlich festgelegt: weniger, als viele Mieter ahnen. §558 Abs. 3 BGB setzt eine harte Obergrenze: maximal 20 % in drei Jahren. In über 500 Städten sogar nur 15 %. Diese gesetzliche Sperre heißt Kappungsgrenze. Sie gilt unabhängig davon, wie weit der Mietspiegel über deiner aktuellen Miete liegt.

Meine klare Einschätzung: Die Kappungsgrenze ist das stärkste Schutzinstrument für Bestandsmieter. Sie gilt neben der ortsüblichen Vergleichsmiete als zweite, unabhängige Grenze. Dein Vermieter muss beide gleichzeitig einhalten. Der häufigste Fehler in der Praxis? Mieter prüfen die Kappungsgrenze nicht, weil die Erhöhung "normal" wirkt. Normal bedeutet nicht automatisch legal.

Was dieser Ratgeber bietet, das kein Standard-Rechtsportal hat: Erstens eine redaktionelle Analyse der drei Konstellationen, die 2025/2026 in der Mietrechtsberatung real auftreten — inklusive des NRW-Schutzsprungs von November 2025 und des Hessen-Ablaufdatums, das historisch belegt ist. Zweitens die BGH-Urteile mit konkreter Handlungskonsequenz für dein Mietverhältnis — nicht als Zitatensammlung, sondern als Prüfmaßstab. Drittens eine KI-gestützte Einzelfallprüfung: keine generische Prozentformel, sondern deine Miete, dein Wirksamkeitsdatum, dein Bundesland — individuell berechnet.

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Rechtsgrundlage: §558 Abs. 3 BGB

§558 Abs. 3 BGB setzt die Grenze verbindlich (Primärquelle: Gesetze-im-Internet.de, Bundesministerium der Justiz):

Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Landesregierungen diese Grenze auf 15 % absenken (§558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Jeweils höchstens fünf Jahre gilt diese Ermächtigung (§558 Abs. 3 Satz 3 BGB). Danach müssen die Landesverordnungen erneuert werden. Das ist keine Formalität, wie das Beispiel Hessen zeigt.

Die vollständige Systematik: §558 Abs. 1 BGB regelt die Grundvoraussetzungen (Wartefrist 15 Monate, Ziel ortsübliche Vergleichsmiete), §558 Abs. 3 BGB setzt die Kappungsgrenze, §558a BGB regelt Form und Begründungspflicht, §558b BGB die Zustimmungsfristen. Diese vier Paragraphen bilden das vollständige gesetzliche Gerüst für jede Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete.

In normalen Gebieten gilt 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %. Das klingt nach kleinem Unterschied. Auf einen typischen Berliner Mietvertrag über 10 Jahre gerechnet, macht er tausende Euro aus.

💡

Die Kappungsgrenze ist eine zusätzliche Begrenzung neben der ortsüblichen Vergleichsmiete. Deine Miete darf weder die Vergleichsmiete übersteigen noch die Kappungsgrenze verletzen.

Die 4 Fachbegriffe in Alltagssprache — damit du sofort mitreden kannst:

  • Kappungsgrenze = Die gesetzliche Höchstgrenze für Mieterhöhungen in 3 Jahren. Nicht mehr, nicht weniger. Kein Verhandlungsspielraum.
  • Ausgangsmiete = Was du am Anfang der 3-Jahres-Frist gezahlt hast — dieser Betrag ist die Rechenbasis, nicht deine aktuelle Miete. Den Fehler macht fast jeder.
  • Angespannter Wohnungsmarkt = Dein Bundesland hat per Landesverordnung festgestellt: Hier ist Wohnraum knapp. Deshalb gilt die schärfere 15-%-Grenze statt der 20-%-Standardgrenze.
  • Ortsübliche Vergleichsmiete = Der Mittelwert vergleichbarer Wohnungen in deiner Stadt laut Mietspiegel (§558c BGB). Dein Vermieter darf maximal 10 % darüber hinausgehen.

Merksatz: Dein Vermieter muss zwei unabhängige Grenzen gleichzeitig einhalten — Kappungsgrenze und Vergleichsmiete. Es gilt immer die niedrigere von beiden.

Wie funktioniert die Kappungsgrenze?

Das Prinzip

Die häufigste Fehlerquelle in der Beratung: Mieter berechnen den Prozentsatz von der aktuellen Miete, nicht von der Ausgangsmiete am Beginn des 3-Jahres-Zeitraums. Diese eine Verwechslung kostet regelmäßig Geld.

Die Kappungsgrenze vergleicht deine Ausgangsmiete vor 3 Jahren mit der neuen Miete nach der Erhöhung. In diesem 3-Jahres-Zeitraum darf die Miete um maximal 20 % (bzw. 15 %) steigen.

Berechnung des 3-Jahres-Zeitraums

Den Zeitraum berechnest du rückwärts: Startpunkt ist das Datum, ab dem die neue Mieterhöhung wirksam werden soll.

Beispiel: Die neue Miete soll ab dem 1. Juli 2026 gelten. Der Vergleichszeitraum geht vom 1. Juli 2023 bis zum 1. Juli 2026.

Ausgangsmiete ist die Miete, die am Anfang des 3-Jahres-Zeitraums galt, also am 1. Juli 2023 in unserem Beispiel.

Was zählt mit?

MietänderungZählt zur Kappungsgrenze?
Erhöhung auf Vergleichsmiete (§558 BGB)✅ Ja
Modernisierungsmieterhöhung (§559 BGB)❌ Nein
Betriebskostenanpassung (§560 BGB)❌ Nein
Staffelmieterhöhung (§557a BGB)❌ Nein (eigene Regelung)
Indexmieterhöhung (§557b BGB)❌ Nein (eigene Regelung)
⚠️

Nur Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach §558 BGB zählen zur Kappungsgrenze. Modernisierungsumlagen fallen nicht darunter. Sie können die Miete zusätzlich erhöhen, obendrauf.

Rechenbeispiel

Szenario: 15-%-Kappungsgrenze in Berlin

Thomas wohnt seit 2019 in Berlin. Seine Mietentwicklung:

ZeitpunktMiete (Nettokalt)Art der Änderung
Seit 2019600 €Mietvertrag
01.07.2024650 €Erhöhung auf Vergleichsmiete (§558)
01.07.2026?Neue Erhöhung auf Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete für seine Wohnung liegt laut Mietspiegel bei 780 € (Nettokalt).

Berechnung der Kappungsgrenze:

  1. 3-Jahres-Zeitraum: 01.07.2023 bis 01.07.2026
  2. Ausgangsmiete am 01.07.2023: 600 €
  3. Kappungsgrenze (15 %): 600 € × 1,15 = 690 €
  4. Bereits erfolgte Erhöhung (§558): +50 € (auf 650 €)
  5. Noch mögliche Erhöhung: 690 € − 650 € = 40 €
  6. Maximal mögliche neue Miete: 690 €

Obwohl die Vergleichsmiete bei 780 € liegt, darf Thomas' Vermieter die Miete nur auf maximal 690 € erhöhen. Die Kappungsgrenze macht den Unterschied.

⚠️

Falle: Gleitender Zeitraum, nicht Kalenderjahr. Viele Mieter rechnen mit dem Datum ihrer letzten Erhöhung. Das ist falsch. Der Zeitraum rollt gleitend: Maßgeblich ist das Datum, ab dem die neue Erhöhung wirksam werden soll. Wer das nicht prüft, stimmt manchmal einer überhöhten Erhöhung zu, obwohl die Kappungsgrenze schon überschritten ist.

Welche Städte haben die 15-%-Kappungsgrenze?

Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in allen Gebieten, die per Landesverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt wurden. Deutschlandweit sind das über 500 Städte und Gemeinden in 13 von 16 Bundesländern (Rechtsgrundlage: §558 Abs. 3 Satz 2 BGB).

Übersicht nach Bundesland

Bundesland15-%-KappungsgrenzeVerordnung gültig bisWichtige StädteQuelle
Baden-Württemberg✅ 130 Städte31.12.2026Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, Tübingen, UlmKappVO BW
Bayern✅ 285 Städte31.12.2029München, Regensburg, Ingolstadt, Augsburg, NürnbergBayMiSchuV
Berlin✅ Gesamtes Land10.05.2028BerlinKappGrV Berlin
Brandenburg⚠️ 36 Städte2024 (Verlängerung prüfen)PotsdamBRAVORS BB
Bremen✅ Stadt Bremen31.08.2029Bremen (ohne Bremerhaven)Transparenz Bremen
Hamburg✅ Gesamtes Land31.08.2028HamburgKappGrV Hamburg
Hessen✅ 49 Städte25.11.2026Frankfurt a.M., Darmstadt, WiesbadenKappGrV Hessen
Mecklenburg-Vorpommern✅ Rostock, Greifswald30.09.2028Rostock, GreifswaldLandesrecht MV
Niedersachsen✅ 57 Städte31.12.2029Hannover, Braunschweig, GöttingenVORIS NI
NRW✅ 57 Städte28.02.2030Köln, Düsseldorf, Münster, BonnMietSchVO NRW
Rheinland-Pfalz✅ 5 Städte + 1 LK30.09.2029Mainz, Landau, Speyer, Worms, LudwigshafenLandesrecht RLP
Sachsen✅ Dresden, Leipzig30.06.2027Dresden, LeipzigREVOSax
Thüringen✅ Erfurt, Jena30.09.2029Erfurt, JenaLandesrecht TH
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Saarland

Quellen: Bayern GBl. 19.12.2025 · Berlin KappGrV 2023 · Hessen GVBl. 2025 Nr. 74 · NRW MietSchVO 07.11.2025 · Hamburg KappGrV 2023 · BaWü KappVO BW · NI: VORIS NI · RP: Landesrecht RLP · BB: BRAVORS BB · TH: Landesrecht TH · Stand: April 2026

Hinweis NRW: Die MietSchVO NRW regelt ausschließlich die Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB) mit Geltungsdauer bis 28.02.2030. Die Mietpreisbremse (§556d BGB) in NRW ist ein rechtlich separates Instrument mit eigenem Geltungszeitraum bis 31.12.2029. Beide Regelungen gelten in NRW parallel, jedoch mit unterschiedlichen Ablaufdaten.

Hinweis zur Gemeindeanzahl in Baden-Württemberg: Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW listet 130 Städte und Gemeinden mit abgesenkter Kappungsgrenze. Einzelne kommerzielle Datenbanken erfassen je nach Abgrenzungsmethodik niedrigere Werte. Maßgeblich ist die offizielle Verordnungsliste des Ministeriums, nicht Datenbankexporte Dritter.

Drei Bundesländer ohne jede 15-%-Verordnung: Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen-Anhalt. Dort gilt die 20 %-Grenze. Kein Antrag nötig, kein Ablaufdatum, aber auch kein besserer Schutz. Wohnst du in Hessen oder Baden-Württemberg? Dann hast du Schutz, aber mit Verfallsdatum. Hessen läuft November 2026 aus, BaWü im Dezember. Wenn die Bundesreform nicht rechtzeitig greift, entscheidet dein Landtag, ob du weiter geschützt bist oder kurzfristig in die 20 %-Zone rutschst. Das Datum steht im Kalender. Die Kappungsgrenze schützt dich — solange die Verordnung läuft, bist du auf der sicheren Seite.

Aus der Praxis: Drei Konstellationen, die ich immer wieder sehe

Zahlen und Tabellen sind das eine. Was kein generisches Rechtsportal und kein Mieterverein-Ratgeber bietet: eine redaktionelle Einordnung der drei Konstellationen, die 2025/2026 real in der Mietrechtsberatung dominieren — mit dem konkreten Wissen, wann ein Vermieter glaubt, im Recht zu sein, und wann die Kappungsgrenze ihn stoppt. Das dahinterstehende Muster zeige ich hier:

München: 285 Städte, engster Schutz deutschlandweit. Bayern schützt mehr Gemeinden als jedes andere Bundesland. Die Bayerische Mieterschutzverordnung (BayMiSchuV) gilt seit 01.01.2026 bis 31.12.2029 für 285 Kommunen. Wer in München heute 1.200 € Kaltmiete zahlt, kann in drei Jahren auf maximal 1.380 € erhöht werden. Nicht auf 1.440 €. Das sind 60 € im Monat, 720 € im Jahr. Der Unterschied liegt allein im Zwei-Prozentpunkte-Gap zwischen 15 % und 20 %. Er kumuliert. Er kumuliert jedes Jahr neu.

NRW: Das stille Erdbeben vom November 2025. Bis Oktober 2025 schützte die MietSchVO NRW nur 18 Städte. Am 1. November 2025: 57. Erstmals drin sind Dortmund, Essen und Bochum. Drei der bevölkerungsreichsten Städte im größten Bundesland, vorher ohne Schutz. Der rechtliche Kniff, den viele Vermieter unterschätzen: Maßgeblich ist das Wirksamkeitsdatum der Erhöhung, nicht das Datum des Schreibens (BGH VIII ZR 217/17). Wer im Oktober ein Schreiben verschickt hat, die Erhöhung aber erst ab November wirksam werden lässt, fällt unter die neue 15 %-Grenze. Kein Spielraum, keine Übergangsfrist.

Hessen: Das Ablaufdatum, das niemand auf dem Schirm hat. Die hessische Kappungsgrenz-VO gilt bis zum 25. November 2026. Was danach kommt, ist offen. Zwischen 2021 und 2022 gab es in Hessen bereits eine echte Schutzlücke: Die Vorgängerverordnung lief aus, die Neufassung kam zu spät. Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt standen kurzzeitig wieder unter der 20 %-Grenze. Das ist nicht Theorie. Das ist belegte Geschichte. Und sie kann sich wiederholen, wenn der Landtag nicht rechtzeitig handelt. Für Frankfurter Mieter mit laufendem Mietverhältnis: 25. November 2026 im Kalender. Im Zweifel: Belegeinsicht fordern und den Vermieter auf den aktuellen Stand der Verordnung ansprechen — das kostet nichts und klärt die Lage.

Berlin dagegen schützt seit 2013 ununterbrochen das gesamte Stadtgebiet, ohne Einzelprüfung, ohne Ablaufrisiko. Das ist der Blaupause-Charakter, auf den das Mietrecht II 2026 abzielt.

💡

In 13 von 16 Bundesländern gibt es Gebiete mit der abgesenkten 15-%-Kappungsgrenze nach §558 Abs. 3 Satz 2 BGB. Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen-Anhalt haben aktuell keine 15 %-Verordnung. Dort gilt die 20 %-Kappungsgrenze.

Ausnahme: Modernisierungsmieterhöhung (§559 BGB)

Die §558-Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB) gilt nicht für Modernisierungsmieterhöhungen nach §559 BGB. Beide Paragraphen regeln rechtlich getrennte Erhöhungsarten: §558 BGB betrifft vergleichsmietebezogene Erhöhungen, §559 BGB die Umlage von Modernisierungskosten. Für Modernisierungen sieht der Gesetzgeber eine eigene Kostenumlagebegrenzung vor:

Nach §559 BGB darf der Vermieter maximal 8 % der aufgewandten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Zusätzlich gilt eine absolute Kappung in 6 Jahren:

AusgangslageMax. Erhöhung in 6 Jahren
Miete ≥ 7 €/m²3 €/m² monatlich
Miete < 7 €/m²2 €/m² monatlich
Heizungsanlage (§555b Nr. 1/1a)Zusätzlich max. 0,50 €/m² in 6 Jahren
⚠️

Vermieter nutzen manchmal die Modernisierungsumlage, um die reguläre Kappungsgrenze zu umgehen. Prüfe bei jeder Modernisierungsmieterhöhung, ob die Maßnahme tatsächlich eine Modernisierung darstellt oder eine bloße Instandsetzung. Instandsetzungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Das ist ein häufiger, manchmal bewusster Fehler.

So prüfst du die Kappungsgrenze

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Neuen Mietbetrag notieren (was der Vermieter verlangt)
  2. Wirksamkeitszeitpunkt bestimmen (ab wann soll die Erhöhung gelten?)
  3. 3 Jahre zurückrechnen (Anfangsdatum des Vergleichszeitraums)
  4. Ausgangsmiete bestimmen (deine Miete am Anfangsdatum)
  5. Alle §558-Erhöhungen im Zeitraum zusammenrechnen
  6. Prüfen: Gesamterhöhung ≤ 20 % (bzw. 15 %) der Ausgangsmiete?

Formel

Maximal neue Miete = Ausgangsmiete × 1,20 (bzw. × 1,15)

Zulässige Erhöhung = Maximal neue Miete − aktuelle Miete

Ausführliche Berechnungsbeispiele für verschiedene Mietkonstellationen, inkl. Staffelmietausnahmen und Sonderfälle nach §557a BGB, findest du im MieterGenie Mietpreisbremsen-Check.

§558a BGB: Wann ist das Mieterhöhungsschreiben formell unwirksam?

Das ist dein stärkster Hebel. Er wird am häufigsten unterschätzt. Fehlt eine Pflichtangabe, ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Du schuldest die erhöhte Miete überhaupt nicht, solange kein korrektes Schreiben nachkommt. Wir sehen in Beratungen regelmäßig Schreiben, die schon an der Ausgangsmiete scheitern, weil der Vermieter sie schlicht vergessen hat anzugeben.

Pflichtangaben nach §558a BGB:

PflichtangabeFehlt →
Schriftform (Brief oder vereinbarte E-Mail)Unwirksam
Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank)Unwirksam
Angabe der Ausgangsmiete (Miete zu Beginn des 3-Jahres-Zeitraums)Unwirksam
Auflistung aller §558-Erhöhungen der letzten 3 JahreUnwirksam
Adressat: Alle Mieter müssen angeschrieben werdenUnwirksam

Prüfe das Schreiben Zeile für Zeile gegen diese Checkliste. Besonders häufig fehlt: die Ausgangsmiete oder die Auflistung früherer Erhöhungen. Fehlt eine Angabe: Brief ins Archiv, kein Cent mehr zahlen, bis ein korrektes Schreiben kommt.

§558b BGB: Deine Fristen nach Erhalt des Schreibens

Nach §558b BGB gelten folgende Fristen: Als Mieter hast du 2 Monate nach Zugang des Schreibens Überlegungsfrist (bis Ende des übernächsten Kalendermonats). Dein Vermieter hat danach 3 Monate Zeit, um Klage zu erheben. Klagt er nicht rechtzeitig, verfällt sein Anspruch auf Zustimmung.

Beispiel: Erhöhungsschreiben geht dir am 10. April zu.

  • Deine Überlegungsfrist endet am 30. Juni (Ende des übernächsten Monats)
  • Der Vermieter muss bis 30. September Klage erheben

Reagierst du gar nicht, gilt das als Ablehnung. Du musst nichts aktiv schreiben. Ein formeller Widerspruch schützt dich aber besser. Eine juristische Einordnung der §558/§558a/§558b-Systematik mit Praxisbeispielen bietet Jurabuddy in ihrem Mietrecht-Ratgeber.

Was tun, wenn die Kappungsgrenze überschritten wird?

Liegt die Erhöhung über der Kappungsgrenze:

  1. Nicht zustimmen. Du musst der Erhöhung nicht zustimmen.
  2. Teilzustimmung prüfen. Eine Erhöhung bis zur Kappungsgrenze kann berechtigt sein. Stimm nur diesem Betrag zu.
  3. Schriftlich widersprechen. Teile dem Vermieter mit, dass die Kappungsgrenze überschritten ist.
  4. Klagefrist im Blick behalten. Dein Vermieter hat 3 Monate nach Ablauf deiner Überlegungsfrist, um Klage zu erheben. Klagt er, setzt das Gericht die Miete nur bis zur Kappungsgrenze fest.

Musterschreiben: Widerspruch gegen Mieterhöhung

Das Musterschreiben verwendet die formelle Anrede (Sie): Bei rechtlichen Briefen an den Vermieter ist das korrekt und üblich.

[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]

[Name Vermieter / Hausverwaltung]
[Adresse]

Widerspruch gegen Mieterhöhungsverlangen vom [Datum des Schreibens]
Betrifft: Mietwohnung [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche Ihrem Mieterhöhungsverlangen vom [Datum] und stimme der 
verlangten Mieterhöhung auf [X €] nicht zu.

Begründung: Die verlangte Erhöhung überschreitet die gesetzliche Kappungsgrenze 
nach §558 Abs. 3 BGB. Innerhalb des maßgeblichen 3-Jahres-Zeitraums 
([Datum] bis [Datum]) wurden folgende Erhöhungen nach §558 BGB vorgenommen:
[Erhöhung vom X auf Y €]. Die zulässige Gesamterhöhung von [15/20] % 
der Ausgangsmiete ([Z €]) ist damit bereits ausgeschöpft / wird überschritten.

Ich bin bereit, einer Mieterhöhung bis maximal [zulässiger Betrag €] 
(= [Ausgangsmiete] × [1,15/1,20]) zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Hast du gerade ein Mieterhöhungsschreiben auf dem Tisch? Der MieterGenie KI-Check prüft deinen individuellen Fall — Bundesland, Wirksamkeitsdatum, deine konkrete Miethistorie — und berechnet in Sekunden, ob Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete eingehalten werden. Keine Faustformel: echte Einzelfallprüfung, kostenlos, ohne Registrierung.

Mietrechtsreform 2026: Was ändert sich für die Kappungsgrenze?

Im März 2026 brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf „Mietrecht II 2026" in den parlamentarischen Prozess ein. Das Kernvorhaben: Die 15-%-Kappungsgrenze soll dauerhaft bundesweit per Gesetz gelten, nicht mehr abhängig von befristeten Landesverordnungen, die auslaufen und erneuert werden müssen.

Was der Entwurf konkret vorsieht:

  1. Bundesweite 15-%-Pflicht statt Länderermächtigung: § 558 Abs. 3 BGB soll so geändert werden, dass der Regelfall künftig 15 % ist. Der Ausnahmefall wäre dann die 20-%-Grenze, etwa für strukturschwache Regionen mit sinkenden Mieten.

  2. Wegfall der Landesverordnungspflicht: Hessen und Baden-Württemberg würden nicht mehr zittern müssen, ob ihre Verordnung rechtzeitig verlängert wird. Der Schutz wäre gesetzlich garantiert.

  3. Verlängerung der Sperrfrist: Der Entwurf diskutiert, ob die Frist zwischen zwei Mieterhöhungen von 15 auf 18 Monate angehoben werden soll (§558 Abs. 1 BGB).

💡

Aktueller Status (Mai 2026): Der Gesetzentwurf ist im parlamentarischen Verfahren. Er ist noch nicht verabschiedet. Bis ein neues Bundesgesetz in Kraft tritt, gilt §558 Abs. 3 BGB unverändert. Für dich als Mieter: Die Landesverordnung deines Bundeslandes ist dein aktueller Schutz. Deren Ablaufdatum bleibt relevant.

Positionen der Verbände: Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die bundesweite Verankerung der 15-%-Grenze als "längst überfälligen Schritt". Haus & Grund sowie der Eigentümerverband BdF lehnen die Absenkung als Eingriff in die Eigentumsrechte ab und warnen vor Rückgang von Investitionen in den Wohnungsbestand.

Was das für dich heute bedeutet: Wohnst du in einem 15-%-Gebiet, bist du durch die geltende Landesverordnung bis zu ihrem Ablaufdatum geschützt. Eine bundesgesetzliche Regelung würde diesen Schutz dauerhaft absichern. Stand Mai 2026 ist sie aber noch nicht in Kraft. Verfolge das Gesetzgebungsverfahren, besonders wenn deine Landesverordnung 2026 ausläuft (Hessen: November, BaWü: Dezember).

Wohnungsmarkt 2026: Die Zahlen hinter der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze ist keine theoretische Regel. Sie schützt aktiv Millionen Mieter:

  • Über 627 Städte und Gemeinden gelten bundesweit als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber den bis 2024 ausgewiesenen rund 500 Kommunen
  • Laut BBSR-Auswertung (Stand Januar 2026) gelten Mietpreisbremse und/oder Kappungsgrenze bundesweit in insgesamt 814 Gemeinden. Die Aufschlüsselung: 681 Gemeinden mit beiden Regelungen gleichzeitig, 62 Gemeinden ausschließlich mit abgesenkter Kappungsgrenze (ohne Mietpreisbremse), 71 Gemeinden ausschließlich mit Mietpreisbremse — auf Basis der BBSR-Gemeindeklassifikation Januar 2026.
  • Rund 39 % der deutschen Bevölkerung — das entspricht ca. 32,2 Millionen Menschen — leben in Gebieten mit Mietpreisbremsen- oder Kappungsgrenzen-Verordnungen (BBSR, Januar 2026)
  • Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) stiegen die Wohnungsmieten 2024 bundesweit um durchschnittlich 5,6 % (Verbraucherpreisindex Jahresergebnis 2024, Stand Januar 2025). Ohne die Kappungsgrenze könnten Vermieter solche Steigerungen in kürzeren Intervallen kumulieren.
  • Pro Bundesland sind bis zu 285 Gemeinden als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelistet (Bayern, Stand 01.01.2026, BayMiSchuV)

Die 15-%-Grenze ist für Stadtbewohner die Normalregel, nicht die Ausnahme.

Update Januar 2026: NRW zählt seit November 2025 57 Städte statt bisher 18. Bayern erweiterte seine Verordnung zum 01.01.2026 auf 285 Gemeinden. Die Zahl der geschützten Kommunen wächst, nicht schrumpft.

BGH-Präzedenzfälle: So hat der Bundesgerichtshof die Kappungsgrenze konkretisiert

Das ist der Abschnitt, den kein Standard-Rechtsportal so aufbereitet: nicht nur, was der BGH entschieden hat, sondern was das für deine konkrete Situation bedeutet. Der BGH hat in mehreren Grundsatzurteilen geklärt, wie die Kappungsgrenze anzuwenden ist. Die Entscheidungen sind klar zugunsten der Mieter:

  • BGH VIII ZR 160/09 (03.03.2010): Der 3-Jahres-Zeitraum beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum der letzten Mieterhöhung, nicht dem Datum des Erhöhungsschreibens. Vermieter können den Zeitraum nicht durch formale Tricks verkürzen.
  • BGH VIII ZR 217/17 (11.07.2018): In als angespannt ausgewiesenen Gebieten gilt die 15-%-Grenze auch dann, wenn die Landesverordnung erst nach Beginn des 3-Jahres-Zeitraums in Kraft getreten ist, sofern die Erhöhung in den Geltungszeitraum der Verordnung fällt.
  • BGH VIII ZR 295/14 (29.04.2015): Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete sind zwei unabhängige Obergrenzen. Beide müssen gleichzeitig eingehalten werden. Der Vermieter darf nie den niedrigeren der beiden Werte überschreiten.

Diese Urteile bedeuten für dich: Überprüfe immer das Wirksamkeitsdatum, nicht das Datum des Erhöhungsschreibens. Selbst ein formal korrektes Schreiben kann an der Kappungsgrenze scheitern, wenn der 3-Jahres-Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Ich rate jedem Mieter, bei jeder Mieterhöhung zuerst die Kappungsgrenze zu prüfen. Nicht den Mietspiegel. Nicht das Erhöhungsschreiben. Die Kappungsgrenze zuerst.

Kappungsgrenze und Mietspiegel: Zwei Grenzen, eine Mieterhöhung

Viele Mieter verwechseln Kappungsgrenze und Mietspiegel. Das eine ist kein Ersatz für das andere. Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Dein Vermieter muss beide einhalten.

Der Mietspiegel (§ 558c BGB) legt fest, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Die neue Miete darf nie höher sein als 110 % dieses Wertes. Die Kappungsgrenze ist eine zweite, unabhängige Schranke: Selbst wenn deine Miete noch weit unter der Vergleichsmiete liegt, darf sie in 3 Jahren maximal um 20 % (oder 15 %) steigen. Ergänzend schützt die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bei Neuvermietungen. Sie wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

Praxisbeispiel: Deine aktuelle Miete beträgt 700 €. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 1.000 €. Ohne Kappungsgrenze dürfte der Vermieter auf 1.100 € erhöhen. Mit Kappungsgrenze (15 %) darf er nur auf 805 € erhöhen, obwohl die Vergleichsmiete deutlich höher liegt. Der Mieter profitiert doppelt. Wer beide Grenzen kennt, zahlt 295 € weniger im Monat.

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Was Vermieter gerne verschweigen: Der häufigste Fehler

In Beratungen sehe ich immer wieder denselben Trick: Beim zweiten oder dritten Mieterhöhungsschreiben setzt der Vermieter die aktuelle Miete als Rechengrundlage an, nicht die Ausgangsmiete vom Beginn des 3-Jahres-Zeitraums. Das macht die Kappungsgrenze de facto bedeutungslos.

Dein Kontrollpunkt: Welches Datum und welchen Betrag gibt dein Vermieter als Ausgangsmiete an? Stimmt das Datum nicht mit dem tatsächlichen Beginn des 3-Jahres-Zeitraums überein? Dann ist die Erhöhung insoweit unwirksam. BGH VIII ZR 160/09 bestätigt das ohne Ausnahme.

Die Kappungsgrenze schützt auch dort, wo die Mietpreisbremse nicht gilt. Altverträge mit alter Miete sind durch sie gegen schnelle Marktanpassung geschützt, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt. Weiterführend: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) informiert zum Mietrecht — als primäre staatliche Anlaufstelle für aktuelle Gesetzgebung zur Kappungsgrenze und Mietrechtsreform 2026.

Fazit

Mieter unterschreiben Mieterhöhungsschreiben, ohne die Kappungsgrenze zu prüfen. Der Grund: Die meisten wissen nicht, dass neben dem Mietspiegel eine zweite, unabhängige Grenze existiert. Laut BBSR (Januar 2026) gilt sie für 39 % der deutschen Bevölkerung — aber nur wer sie kennt, kann sie nutzen. In über 627 Gemeinden liegt die Grenze bei 15 %, nicht 20 %. Viele Vermieter rechnen mit der falschen Zahl oder setzen die falsche Rechengrundlage an (§558 Abs. 3 BGB). Das kostet real Geld. Jeden Monat. So lange das Mietverhältnis läuft.

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