Mieterhöhung Ankündigung: Was du wissen musst
Dein Vermieter möchte die Miete erhöhen? Dann muss er sich an strenge Regeln halten. Eine Mieterhöhung Ankündigung — juristisch korrekt ein „Mieterhöhungsverlangen" — ist nur wirksam, wenn sie bestimmte formelle Anforderungen erfüllt. In diesem Artikel erfährst du, was drinstehen muss, welche Fristen gelten und welche Fehler die Erhöhung unwirksam machen.
Rechtsgrundlage: §558a BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in §558a BGB, wie eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete formal aussehen muss. Diese Vorschrift ist zwingend — weicht der Vermieter davon ab, ist das Erhöhungsverlangen unwirksam.
Eine Mieterhöhung nach §558 BGB betrifft nur die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Für Modernisierungsmieterhöhungen (§559 BGB) und Betriebskostenanpassungen (§560 BGB) gelten eigene Regeln.
Formelle Anforderungen im Detail
1. Textform (§558a Abs. 1 BGB)
Das Mieterhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen. Das bedeutet:
- ✅ Brief
- ✅ Fax
- ❌ Mündliche Mitteilung
- ❌ Telefonat
- ❌ WhatsApp-Nachricht (umstritten)
Die Textform verlangt eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist (§126b BGB). Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
2. Alle Mieter als Adressaten
Das Erhöhungsverlangen muss an alle Mieter gerichtet sein, die im Mietvertrag stehen — nicht nur an einen von mehreren.
3. Angabe der bisherigen und neuen Miete
Der Vermieter muss klar angeben:
- Die aktuelle Nettokaltmiete
- Die verlangte neue Nettokaltmiete
- Den Zeitpunkt, ab dem die neue Miete gelten soll
4. Begründung der Mieterhöhung
Dies ist der wichtigste Teil. Der Vermieter muss die Erhöhung begründen. §558a Abs. 2 BGB nennt vier zulässige Begründungsmittel:
| Begründungsmittel | Beschreibung |
|---|---|
| Mietspiegel (qualifiziert oder einfach) | Verweis auf den örtlichen Mietspiegel mit Einordnung der Wohnung |
| Mietdatenbank | Auskunft aus einer Mietdatenbank nach §558e BGB |
| Sachverständigengutachten | Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen |
| 3 Vergleichswohnungen | Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen mit deren Miete |
Fehlt die Begründung oder ist sie offensichtlich unzureichend, ist die gesamte Mieterhöhung unwirksam. Du musst ihr nicht zustimmen.
Begründung per Mietspiegel
Bei Verweis auf einen qualifizierten Mietspiegel muss der Vermieter:
- Die Wohnung in die richtige Mietspiegelkategorie einordnen
- Baualtersklasse, Wohnlage, Größe und Ausstattung angeben
- Den sich ergebenden Mietspiegelwert nennen
Begründung per Vergleichswohnungen
Bei Benennung von drei Vergleichswohnungen muss der Vermieter angeben:
- Anschrift der Vergleichswohnungen
- Name des Mieters (oder zumindest die Möglichkeit der Überprüfung)
- Größe, Ausstattung und Miethöhe der Vergleichswohnungen
Die Wohnungen müssen tatsächlich vergleichbar sein — also ähnliche Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage aufweisen.
Fristen: Deine Überlegungsfrist
Nach Zugang der Mieterhöhung hast du eine gesetzliche Überlegungsfrist:
Die Zustimmungsfrist läuft bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§558b Abs. 2 BGB).
Rechenbeispiel: Fristen
| Zugang der Ankündigung | Fristende | Neue Miete ab |
|---|---|---|
| 15. Januar 2026 | 31. März 2026 | 1. April 2026 |
| 3. März 2026 | 31. Mai 2026 | 1. Juni 2026 |
| 28. Juni 2026 | 31. August 2026 | 1. September 2026 |
Was passiert nach Ablauf der Frist?
- Du stimmst zu: Die erhöhte Miete gilt ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang.
- Du stimmst nicht zu: Der Vermieter hat 3 Monate Zeit, Klage auf Zustimmung beim Amtsgericht zu erheben (§558b Abs. 2 BGB).
- Vermieter klagt nicht fristgerecht: Das Mieterhöhungsverlangen wird wirkungslos.
Voraussetzungen für die Mieterhöhung
Neben den formellen Anforderungen muss der Vermieter auch materielle Voraussetzungen einhalten:
15-Monats-Sperrfrist
Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, bevor der Vermieter eine Erhöhung verlangen kann (§558 Abs. 1 BGB). Das Erhöhungsverlangen selbst darf frühestens 12 Monate nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden.
Kappungsgrenze
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % steigen (§558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt die Kappungsgrenze bei nur 15 %.
Ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze
Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Diese ergibt sich aus dem Mietspiegel oder anderen Vergleichsinstrumenten.
Muster: So sieht eine korrekte Ankündigung aus
Prüfe die Mieterhöhung deines Vermieters anhand dieser Checkliste. Fehlt auch nur ein Punkt, kann die Erhöhung unwirksam sein.
Eine formal korrekte Mieterhöhung enthält:
- ☐ Datum des Schreibens
- ☐ Alle Mieter namentlich als Adressaten
- ☐ Bisherige Nettokaltmiete (Betrag)
- ☐ Neue Nettokaltmiete (Betrag)
- ☐ Begründung (Mietspiegel, Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen)
- ☐ Aufforderung zur Zustimmung mit Hinweis auf die Überlegungsfrist
- ☐ Hinweis auf Kappungsgrenze (Berechnung der letzten 3 Jahre)
- ☐ Textform (lesbar, Absender erkennbar)
Beispieltext
Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller,
hiermit verlange ich Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete für die Wohnung Beispielstraße 12, 10999 Berlin, von derzeit 650,00 € auf 715,00 € monatlich.
Ich begründe die Erhöhung mit dem Berliner Mietspiegel 2025. Ihre Wohnung (Baujahr 1965, mittlere Wohnlage, 65 m², Bad mit WC, Sammelheizung) fällt in das Mietspiegelfeld X, das eine Spanne von 7,50 € bis 11,80 €/m² ausweist. Die verlangte Miete von 11,00 €/m² liegt innerhalb dieser Spanne.
Die Miete wurde zuletzt am 01.03.2024 erhöht (von 620 € auf 650 €). Die Kappungsgrenze von 15 % in 3 Jahren wird eingehalten (Erhöhung: 10 %).
Ich bitte um Ihre Zustimmung bis zum 30.04.2026.
Häufige Formfehler — und warum sie die Erhöhung unwirksam machen
| Fehler | Warum unwirksam |
|---|---|
| Nur mündlich mitgeteilt | Textform nicht eingehalten (§558a Abs. 1) |
| Nicht an alle Mieter adressiert | Alle Vertragspartner müssen angeschrieben werden |
| Keine Begründung | Begründungspflicht verletzt (§558a Abs. 2) |
| Falscher Mietspiegel verwendet | Veralteter oder nicht einschlägiger Mietspiegel |
| Falsche Einordnung im Mietspiegel | Wohnung in falsche Kategorie eingeordnet |
| Kappungsgrenze überschritten | Mehr als 20 % (bzw. 15 %) in 3 Jahren |
| 15-Monats-Frist nicht eingehalten | Letzte Erhöhung weniger als 15 Monate her |
| Vergleichswohnungen nicht vergleichbar | Wohnungen weichen erheblich in Lage, Größe oder Ausstattung ab |
Selbst wenn die geforderte Miethöhe berechtigt wäre — formelle Fehler machen die gesamte Ankündigung unwirksam. Dein Vermieter muss dann ein neues Erhöhungsverlangen stellen.
Was tun, wenn du eine Mieterhöhung erhältst?
- Ruhe bewahren. Du musst nicht sofort reagieren.
- Fristen prüfen. Wann wurde die letzte Erhöhung wirksam? Sind 15 Monate vergangen?
- Formelle Anforderungen prüfen. Enthält das Schreiben alle Pflichtangaben?
- Mietspiegel prüfen. Stimmt die Einordnung deiner Wohnung?
- Kappungsgrenze berechnen. Liegt die Erhöhung innerhalb von 20 % (bzw. 15 %) in 3 Jahren?
- Mietpreisbremse prüfen. Wohnst du in einem Gebiet mit Mietpreisbremse?
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Fazit
Eine Mieterhöhung Ankündigung ist an strenge formelle Anforderungen gebunden. Der Vermieter muss sie in Textform an alle Mieter richten, die Erhöhung begründen und die gesetzlichen Grenzen einhalten. Formfehler machen die gesamte Erhöhung unwirksam. Prüfe jedes Mieterhöhungsverlangen sorgfältig — es lohnt sich.
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