Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung: Alles zu Fristen
Die Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten — und es ist eine Nachzahlung fällig. 350 €, 500 € oder sogar mehr. Jetzt stellt sich die Frage: Wie schnell muss ich zahlen? Und stimmt die Forderung überhaupt?
Die Nachzahlung wird in der Regel 30 Tage nach Zugang der Abrechnung fällig. Aber: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen — sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Frist für die Nachzahlung: 30 Tage
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist für die Nachzahlung. In der Praxis gilt:
- Mietvertraglich vereinbart: Viele Mietverträge sehen 30 Tage Zahlungsfrist vor
- Ohne Regelung: Der Vermieter muss dich erst in Verzug setzen (§286 BGB)
- In der Abrechnung genannt: Oft steht direkt in der Abrechnung eine Zahlungsfrist
Wann gerätst du in Verzug?
| Situation | Verzug ab... |
|---|---|
| Frist im Mietvertrag (z. B. 30 Tage) | Ablauf der Frist |
| Frist in der Abrechnung | Ablauf der genannten Frist |
| Keine Frist genannt | Nach Mahnung des Vermieters |
Auch wenn du Widerspruch einlegen willst: Zahle den unstrittigen Teil der Nachzahlung fristgerecht. Den beanstandeten Teil kannst du zurückhalten.
Wann darf der Vermieter KEINE Nachforderung stellen?
Die wichtigste Schutzregel für Mieter ist die 12-Monats-Ausschlussfrist nach §556 Abs. 3 BGB:
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.
Rechenbeispiel
| Abrechnungszeitraum | Frist endet | Abrechnung zugestellt | Nachforderung? |
|---|---|---|---|
| 2024 | 31.12.2025 | 15.06.2025 | ✅ Ja |
| 2024 | 31.12.2025 | 15.01.2026 | ❌ Nein — zu spät |
| 2024 | 31.12.2025 | 30.12.2025 | ✅ Ja (knapp) |
Kommt die Abrechnung nach der 12-Monats-Frist? Dann musst du die Nachforderung nicht zahlen. Schreibe dem Vermieter, dass die Frist abgelaufen ist. Nutze unsere Mustervorlage für den Widerspruch.
Ausnahme: Vermieter hat Verspätung nicht zu vertreten
Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Anerkannte Gründe:
- Behördliche Bescheide (z. B. Grundsteuer) lagen noch nicht vor
- Der Versorger hat die Jahresabrechnung verspätet geliefert
Nicht anerkannt sind:
- Überlastung der Hausverwaltung
- Urlaub oder Krankheit des Vermieters
- "Keine Zeit gehabt"
Nachzahlung zu hoch? So prüfst du
Bevor du zahlst, prüfe die Nachzahlung:
Schnellcheck in 5 Minuten
- Vorauszahlungen korrekt? Stimmen die angerechneten Vorauszahlungen mit deinen Zahlungen überein?
- Kostensprünge? Sind einzelne Positionen im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen (mehr als 10-15%)?
- Umlagefähigkeit? Stehen Positionen auf der Abrechnung, die nicht umlagefähig sind?
- Verteilerschlüssel? Ist dein Anteil plausibel berechnet?
- Frist eingehalten? Kam die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten?
Rechenbeispiel: Überhöhte Nachzahlung
Die Abrechnung zeigt eine Nachzahlung von 520 €. Du prüfst und stellst fest:
| Fehler | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungskosten (nicht umlagefähig) | – 85,00 € |
| Kabelgebühren seit 01.07.2024 | – 96,00 € |
| Reparatur Aufzug (nicht umlagefähig) | – 120,00 € |
| Korrigierte Nachzahlung | 219,00 € |
Du sparst 301 € — nur durch Prüfung!
Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Aber:
- Sprich deinen Vermieter proaktiv an
- Schlage einen konkreten Ratenzahlungsplan vor (z. B. 3 Raten à 150 €)
- Halte die Vereinbarung schriftlich fest
- Zahle die erste Rate sofort als Zeichen guten Willens
Die meisten Vermieter bevorzugen eine Ratenzahlung gegenüber gar keiner Zahlung. Kommuniziere offen und früh.
Nachzahlung und Vorauszahlungsanpassung
Nach einer hohen Nachzahlung kann der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen anpassen (§556 Abs. 2 BGB). Die Anpassung muss:
- In Textform erklärt werden
- Auf der letzten Abrechnung basieren
- Angemessen sein (nicht überhöht)
Du kannst auch selbst eine Anpassung verlangen, wenn die Vorauszahlungen zu hoch sind.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fristen
| Frist | Dauer | Wer? |
|---|---|---|
| Abrechnungsfrist | 12 Monate nach Abrechnungszeitraum | Vermieter |
| Zahlungsfrist Nachzahlung | 30 Tage (üblich) | Mieter |
| Einwendungsfrist | 12 Monate nach Zugang | Mieter |
| Verjährung Nachforderung | 3 Jahre (§195 BGB) | Beide |
Unsicher, ob die Nachzahlung korrekt ist? MieterGenie prüft deine Abrechnung für 24,95 € und zeigt dir genau, was du wirklich zahlen musst.
📊
Deine Nebenkostenabrechnung sieht komisch aus?
Jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft. Lass deine Nebenkosten kostenlos prüfen und hol dir zu viel Gezahltes zurück.
Abrechnung prüfen lassen →