Nachzahlung Nebenkosten: Welche Frist gilt?

Nebenkosten7 Min. LesezeitAktualisiert: 17.02.2026
Fachlich geprüft · Aktualisiert: 17.02.2026

📋 TL;DR

Die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung wird in der Regel 30 Tage nach Zugang der Abrechnung fällig. Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten erstellen — sonst darf er keine Nachforderung mehr stellen (§556 Abs. 3 BGB).

Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung: Alles zu Fristen

Die Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten — und es ist eine Nachzahlung fällig. 350 €, 500 € oder sogar mehr. Jetzt stellt sich die Frage: Wie schnell muss ich zahlen? Und stimmt die Forderung überhaupt?

💡

Die Nachzahlung wird in der Regel 30 Tage nach Zugang der Abrechnung fällig. Aber: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen — sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.


Frist für die Nachzahlung: 30 Tage

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist für die Nachzahlung. In der Praxis gilt:

  • Mietvertraglich vereinbart: Viele Mietverträge sehen 30 Tage Zahlungsfrist vor
  • Ohne Regelung: Der Vermieter muss dich erst in Verzug setzen (§286 BGB)
  • In der Abrechnung genannt: Oft steht direkt in der Abrechnung eine Zahlungsfrist

Wann gerätst du in Verzug?

SituationVerzug ab...
Frist im Mietvertrag (z. B. 30 Tage)Ablauf der Frist
Frist in der AbrechnungAblauf der genannten Frist
Keine Frist genanntNach Mahnung des Vermieters

Auch wenn du Widerspruch einlegen willst: Zahle den unstrittigen Teil der Nachzahlung fristgerecht. Den beanstandeten Teil kannst du zurückhalten.


Wann darf der Vermieter KEINE Nachforderung stellen?

Die wichtigste Schutzregel für Mieter ist die 12-Monats-Ausschlussfrist nach §556 Abs. 3 BGB:

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen.

Rechenbeispiel

AbrechnungszeitraumFrist endetAbrechnung zugestelltNachforderung?
202431.12.202515.06.2025✅ Ja
202431.12.202515.01.2026❌ Nein — zu spät
202431.12.202530.12.2025✅ Ja (knapp)
⚠️

Kommt die Abrechnung nach der 12-Monats-Frist? Dann musst du die Nachforderung nicht zahlen. Schreibe dem Vermieter, dass die Frist abgelaufen ist. Nutze unsere Mustervorlage für den Widerspruch.


Ausnahme: Vermieter hat Verspätung nicht zu vertreten

Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Anerkannte Gründe:

  • Behördliche Bescheide (z. B. Grundsteuer) lagen noch nicht vor
  • Der Versorger hat die Jahresabrechnung verspätet geliefert

Nicht anerkannt sind:

  • Überlastung der Hausverwaltung
  • Urlaub oder Krankheit des Vermieters
  • "Keine Zeit gehabt"

Nachzahlung zu hoch? So prüfst du

Bevor du zahlst, prüfe die Nachzahlung:

Schnellcheck in 5 Minuten

  1. Vorauszahlungen korrekt? Stimmen die angerechneten Vorauszahlungen mit deinen Zahlungen überein?
  2. Kostensprünge? Sind einzelne Positionen im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen (mehr als 10-15%)?
  3. Umlagefähigkeit? Stehen Positionen auf der Abrechnung, die nicht umlagefähig sind?
  4. Verteilerschlüssel? Ist dein Anteil plausibel berechnet?
  5. Frist eingehalten? Kam die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten?

Rechenbeispiel: Überhöhte Nachzahlung

Die Abrechnung zeigt eine Nachzahlung von 520 €. Du prüfst und stellst fest:

FehlerBetrag
Verwaltungskosten (nicht umlagefähig)– 85,00 €
Kabelgebühren seit 01.07.2024– 96,00 €
Reparatur Aufzug (nicht umlagefähig)– 120,00 €
Korrigierte Nachzahlung219,00 €

Du sparst 301 € — nur durch Prüfung!


Kann ich Ratenzahlung vereinbaren?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Aber:

  • Sprich deinen Vermieter proaktiv an
  • Schlage einen konkreten Ratenzahlungsplan vor (z. B. 3 Raten à 150 €)
  • Halte die Vereinbarung schriftlich fest
  • Zahle die erste Rate sofort als Zeichen guten Willens

Die meisten Vermieter bevorzugen eine Ratenzahlung gegenüber gar keiner Zahlung. Kommuniziere offen und früh.


Nachzahlung und Vorauszahlungsanpassung

Nach einer hohen Nachzahlung kann der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen anpassen (§556 Abs. 2 BGB). Die Anpassung muss:

  • In Textform erklärt werden
  • Auf der letzten Abrechnung basieren
  • Angemessen sein (nicht überhöht)

Du kannst auch selbst eine Anpassung verlangen, wenn die Vorauszahlungen zu hoch sind.


Zusammenfassung: Die wichtigsten Fristen

FristDauerWer?
Abrechnungsfrist12 Monate nach AbrechnungszeitraumVermieter
Zahlungsfrist Nachzahlung30 Tage (üblich)Mieter
Einwendungsfrist12 Monate nach ZugangMieter
Verjährung Nachforderung3 Jahre (§195 BGB)Beide
💡

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Tags:NebenkostenabrechnungNachzahlungFristBetriebskosten