Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug — deine Rechte
Du bist umgezogen und fragst dich: Was passiert mit der Nebenkostenabrechnung? Muss der Vermieter noch abrechnen? Bekomme ich mein Guthaben? Und was ist mit der Kaution?
Die gute Nachricht: Auch nach dem Auszug hast du volle Rechte. Der Vermieter muss abrechnen — und zwar fristgerecht.
Der Vermieter muss auch nach deinem Auszug eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Die Frist: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§556 Abs. 3 BGB).
Welche Frist gilt nach dem Auszug?
Die Abrechnungsfrist ändert sich durch deinen Auszug nicht. Es gilt weiterhin:
- Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit
- Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr
Rechenbeispiel
Du ziehst am 31. August 2025 aus. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2025.
| Ereignis | Datum |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | 01.01.2025 – 31.12.2025 |
| Abrechnungsfrist endet | 31.12.2026 |
| Du erhältst die Abrechnung | Spätestens 31.12.2026 |
| Deine Einwendungsfrist | 12 Monate nach Zugang |
Wichtig: Die Frist beginnt nicht mit deinem Auszug, sondern mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Das bedeutet: Du kannst im schlimmsten Fall über ein Jahr auf die Abrechnung warten müssen.
Unterjähriger Auszug: So wird abgerechnet
Wenn du mitten im Jahr ausziehst, wird dein Anteil in der Regel zeitanteilig berechnet:
Beispiel: Du wohnst vom 01.01. bis 31.08.2025 in der Wohnung (8 von 12 Monaten).
| Kostenart | Gesamtkosten (dein Anteil/Jahr) | Zeitanteil 8/12 |
|---|---|---|
| Grundsteuer | 416,00 € | 277,33 € |
| Müllabfuhr | 234,00 € | 156,00 € |
| Heizung (verbrauchsabhängig) | Nach Zählerablesung | Nach Ablesung |
Verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Warmwasser, Wasser) werden idealerweise per Zählerablesung bei Auszug ermittelt. Ist das nicht möglich, wird geschätzt — z. B. nach Gradtagszahlen bei Heizkosten.
Fordere bei deinem Auszug eine Zählerablesung an. So werden Heizkosten und Wasserverbrauch exakt aufgeteilt und du zahlst nur das, was du wirklich verbraucht hast.
Kaution und Nebenkostenabrechnung
Eine häufige Frage: Darf der Vermieter die Kaution wegen ausstehender Nebenkosten einbehalten?
Ja, aber nur teilweise und nicht unbegrenzt.
- Der Vermieter darf einen angemessenen Betrag für die erwartete Nachzahlung einbehalten
- Als angemessen gelten in der Regel 3-4 Monatsvorauszahlungen
- Nach Zustellung der Abrechnung muss der Vermieter den Rest zeitnah zurückzahlen
- Die Kaution muss insgesamt spätestens 6 Monate nach Mietende (inklusive Abrechnungsfrist-Vorbehalt) abgerechnet werden
Rechenbeispiel:
- Kaution: 1.500 €
- Monatliche Nebenkostenvorauszahlung: 250 €
- Einbehalt für Nebenkosten: max. 750–1.000 €
- Sofort auszuzahlen: mindestens 500–750 €
Guthaben nach Auszug einfordern
Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, muss der Vermieter dir dieses auszahlen. So gehst du vor:
- Neue Adresse mitteilen — damit der Vermieter die Abrechnung zuschicken kann
- Abrechnung prüfen — auch nach dem Auszug gelten die gleichen Prüfkriterien
- Guthaben einfordern — schriftlich, mit Bankverbindung und Fristsetzung (z. B. 2 Wochen)
- Bei Nichtzahlung: Mahnung senden und ggf. Mahnbescheid beantragen
Teile dem Vermieter immer deine neue Adresse mit! Ohne gültige Zustelladresse kann er argumentieren, dass er die Verspätung der Abrechnung nicht zu vertreten hat.
Was tun, wenn der Vermieter nicht abrechnet?
Wenn der Vermieter die 12-Monats-Frist verstreichen lässt:
- Schriftlich anmahnen — setze eine Frist von 4 Wochen
- Auf Folgen hinweisen — Nachforderungen sind nach Fristablauf ausgeschlossen
- Guthaben einfordern — dein Anspruch auf Guthaben besteht unabhängig weiter
- Kaution zurückfordern — ohne Abrechnung kann der Vermieter die Kaution nicht dauerhaft einbehalten
Hebe alle Unterlagen zum Mietverhältnis mindestens 4 Jahre auf: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr.
Checkliste: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
- Neue Adresse dem Vermieter mitgeteilt
- Zählerablesung bei Auszug durchgeführt (Fotos!)
- Abrechnungsfrist notiert (12 Monate nach Abrechnungszeitraum)
- Abrechnung nach Erhalt geprüft
- Guthaben schriftlich eingefordert
- Kaution-Rückzahlung nachverfolgt
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